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Frage von Markus B. •

Frage an Clemens Binninger von Markus B. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Binninger,

Im Zuge der ständigen Strukturänderungen innerhalb der DB AG werden immer wieder Stimmen laut, aus denen hervorgeht, daß dort ein "privater Sicherheitsdienst", dem dann teiweise hoheitliche Aufgaben (Abarbeitung von Massendelikten - Graffiti, Beförderungserschleichen, Hausfriedensbrüchen ect.) übertragen werden sollen, aufgebaut wird.

Die Verfolgung von Straftaten ist bis zum heutigen Tage immer noch Aufgabe der Polizeien (bei Bahn Bundespolizei).
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt (aus Kostengründen), daß es durchaus finanzrechtlich sinnvoll wäre den Zweig der Bahnpolizei innerhalb der Bundespolizei an die Länderpolizeien abzugeben.

Da drängt sich mir die Frage auf, ob es mal Überlegungen gegeben hat, evtl. im Zuge der Föderalismusreform II) dieses Vorhaben in die Tat umzusetzten.

Mit freudlichem Gruß
Markus Becker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Becker,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Meines Wissens hat die Frage, ob bestimmte Kompetenzen der Bundespolizei an die Länderpolizeien übertragen werden sollen, bei den Verhandlungen zur Föderalismusreform keine Rolle gespielt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier MdB, hat am 22. April in der Fragestunde im Plenum auch noch einmal bestätigt, dass die Bundesregierung keinesfalls eine Übertragung bahnpolizeilicher Aufgaben an die Länderpolizeien plant. Der Link auf das entsprechende Plenarprotokoll lautet: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp_pdf/16216.pdf

Hinzu kommt, dass die Übertragung von Aufgaben und Personal an die Länder dort auch zu Mehrausgaben führen würde. Angesichts dessen, dass die Länder mit rund 40 Prozent bereits eine viel höhere Personalausgabenquote haben als der Bund (rund 10 Prozent), sehe ich auch aus diesem Grund keine Perspektive für solche Überlegungen.

In diesem Zusammenhang wird meines Wissens auch immer wieder diskutiert, ob nicht bestimmte Bereiche, in denen bisher eine gemischte Zuständigkeit besteht, ganz auf die Bundespolizei übertragen werden sollen (zum Beispiel Flughäfen oder die Autobahnpolizei). Derzeit möchte ich aber solchen Überlegungen nicht näher treten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger