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Frage von Jana M. •

Frage an Clemens Binninger von Jana M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Binninger,

Ich bin zutiefst schockiert und enttäuscht über die Abschaffung der Ehe und die Einführung einer neuen "Ehe für alle". Ein Viertel der CDU/CSU-Fraktion hat dafür gestimmt und die Kanzlerin hat diese Abstimmung durch die Aufhebung der Fraktionsdisziplin erst ermöglicht. Für mich war damit nach vielen, vielen Enttäuschungen über inhaltliche Kehrwenden der CDU entgültig das Fass übergelaufen und ich bin nach 15 Jahren Mitgliedschaft aus der Partei ausgetreten. Ich kann es auch nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren die CDU nochmal zu wählen.

Nun meine Frage:

Wie sehen Sie die Chancen einer Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen dieses "Ehe für alle"-Gesetz? Werden Sie sich dieser Klage anschliessen bzw. in ihrer Fraktion dafür werben, damit die Klage auch zustande kommt?

Meine zweite Frage:

Eigentlich wollten mein Verlobter und ich im nächsten Jahr heiraten. Sollte es keine erfolgreiche Klage vor dem BVerfG geben und die "Ehe für alle" bestehen bleiben, werden wir aber aus Glaubens- und Gewissensgründen auf die Zivilehe bzw. das Zerrbild dessen, was dann noch von ihr übrig ist, dankend verzichten.

Sehen sie denn Möglichkeiten der staatlichen Anerkennung kirchlich geschlossener Ehen, ohne die "Ehe für alle" eingehen zu müssen? Oder vielleicht eine Art "eingetragene Partnerschaft" für kirchliche Ehepaare, die damit z.B. auch zu einem gemeinsamen Familiennamen, Ehegattensplittung und Hinterbliebenenrente kommen, ohne diese neue "Ehe für alle" eingehen zu müssen?

Mit freundlichen Grüssen

Jana Maier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Maier,

vielen Dank für Ihre Frage zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Bei der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrates am vergangenen Freitag habe ich mit „Nein“ gestimmt.

Ich teile die Auffassung der Bundesministerien des Innern und der Justiz, dass für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein könnte. Das Verständnis, dass Artikel 6 des Grundgesetzes ausschließlich die Verbindung zwischen Mann und Frau beinhaltet, kommt auch in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck. Zudem halte ich ganz unabhängig von der Diskussion in der Sache, das Verfahren unseres Koalitionspartners für falsch und parteipolitisch motiviert. Dennoch wird durch die Gesetzesänderung das Institut der Ehe keineswegs „abgeschafft“, sondern zusätzlich für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes kann nur durch eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ geprüft werden. Hierzu sind die Bundes- oder eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt. Sollte ein solcher Antrag aus den Reihen meiner Fraktion im Bundestag bis zur kommenden Bundestagswahl zur Sprache kommen, werde ich die Diskussion darüber intensiv verfolgen, um entscheiden zu können, ob ich mich einem solchen Antrag anschließe.

Zu Ihrer zweiten Frage: Eine kirchlich geschlossene Trauung gilt rechtlich nicht als Ehe im Sinne des Gesetzes. Zwar ist es seit der Reform des Personenstandsgesetzes im Jahr 2008 möglich, sich ausschließlich oder zeitlich vor der standesamtlichen Trauung, kirchlich zu trauen, dennoch bleibt eine standesamtliche Trauung für die Auslösung rechtlicher Wirkungen einer Ehe weiter zwingend. So ist in §1310 Absatz 1 Satz 1 BGB festgelegt, dass „eine Ehe nur dadurch geschlossen wird, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen“.

Ich glaube überdies nicht, dass sich - gleich, welche Position man zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vertreten mag - die Auffassung des Instituts der Ehe verändern sollte. Die Ehe bleibt auch weiterhin die Gemeinschaft zweier Personen, die füreinander Verantwortung übernehmen und einander Stabilität und Halt geben.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger