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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Gesundheit

Wann beschließt der Deutsche Bundestag ein komplettes Werbeverbot für Alkohol-haltige Waren, insbesondere für Alkohol-haltige Getränke sowie eine deutliche Erhöhung der Alkohol-Steuern, die von internationalen fachlichen und politischen Experten und Gesellschaften sowie internationalen Organisationen und Gremien als wirksame Maßnahmen empfohlen werden, um den zunehmenden gesundheitsschädlichen Konsum sowie auch der daraus resultierenden steigenden Kriminalität unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wirksam entgegenzuwirken?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. März, die ich hiermit gerne beantworte.

Ihre Sorge bezüglich des zunehmenden Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen teile ich. So ist zum Beispiel die Zahl jugendlicher Trinker, die nach Alkoholexzessen in Krankenhäusern behandelt werden mussten, besorgniserregend hoch und hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2000 verdoppelt. Vor dem Hintergrund solcher Zahlen sind Maßnahmen zu begrüßen, die übermäßigen und unverantwortlichen Alkoholkonsum eindämmen.

Der Drogen- und Suchtrat, dem die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, Dachverbänden und Ärztekammern angehören, hat unlängst eine wissenschaftliche Tagung zum Thema Alkoholwerbeverbot veranstaltet. Aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse dieser Tagung empfiehlt der Drogen- und Suchtrat, Alkoholwerbung im Fernsehen auf die Zeit nach 20.00 Uhr zu beschränken. Verschiedene Verbände verweisen allerdings auch darauf, dass der Grund für Alkoholmissbrauch Jugendlicher vor allem in den sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen zu suchen ist und nicht in der Werbung.

Ob und in welchem Umfang die bestehenden Werbebeschränkungen für Alkohol ausgeweitet werden sollen, ist Gegenstand der aktuellen politischen Diskussion. In diesem Zusammenhang wird auch über eine Reform der freiwilligen Selbstkontrolle und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen diskutiert.

Unabhängig von bundespolitischen Erwägungen haben sich die Regierungsfraktionen im baden-württembergischen Landtag bereits auf ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen geeinigt. Noch ist unklar, ob das Verkaufsverbot an Tankstellen bereits ab 22.00 Uhr oder erst ab Mitternacht bis 6.00 Uhr gelten soll. Hier unterstütze ich die 22.00 Uhr-Lösung. Die FDP wollte ursprünglich überhaupt keine Verkaufsverbotsregelung, was ich angesichts der drängenden Probleme in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch durch Jugendliche nicht nachvollziehen kann.

Nach meinem Dafürhalten müssen Werbebeschränkungen immer mit Präventions- und Aufklärungskampagnen Hand in Hand gehen und Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts sein, um nachhaltige Verhaltensänderungen zu bewirken.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger