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Clemens Binninger
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Frage von Volker K. •

Frage an Clemens Binninger von Volker K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich habe heute (11.02.) im Handelsblatt einen Artikel zum Thema Bioenergie gelesen und dazu in Verbindung die Auswirkungen des neuen EEG auf sogenannte Altanlagen (Thema: Anlagenbegriff): "Bio-Strom rutscht ins Minus" Das neu gefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz macht Investoren und Betreibern von Anlagenparks schwer zu schaffen.

Folgender Auszug ist bedenklich:
Professor Friedhelm Hufen von der Universität Mainz hält die Neuregelung ebenfalls für verfassungswidrig. „Das Gesetz verstößt gegen den Vertrauensschutz und hat geradezu enteignende Wirkung.

Ich Frage Sie H. Binninger, wie lange die CDU solch eine Vorgehensweise durch die SPD noch akzeptiert. Es ist doch unglaublich, dass es rückwirkende Änderungen gibt, die die Wirtschaftlichkeit eines Bioenergieparks in Frage stellt, nur weil einer Partei etwas nicht passt oder man hier meint, Gesetze rückwirkend zu ändern. Der Artikel ist für mich ein Schlag ins Gesicht. Viele Anleger haben im Vertrauen auf das Gesetz Geld in saubere Energie investiert, diese Anleger werden jetzt mit Füßen getreten. Jetzt haben wir saubere Energie und die Politik schießt dagegen und verdammt diese Energie in den Mülleimer und nimmt noch in Kauf, dass Steuergelder bezahlt werden müssen siehe Artikel:
Es drohen aber auch weniger Steuergelder. Allein wegen Penkun dürften dem Fiskus etwa 50 Mio. Euro verlorengehen, wenn die Anleger die Verluste in ihrer Einkommen- und Ertragsteuererklärung geltend machen.

Nun, wer soll das bezahlen?

Ihre Meinung zu dem Artikel würde mich interessieren.

Ebenfalls würde ich mich freuen, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass der Anlagenbegriff für Altanlagen bestehen bleibt und das neue Gesetz nun mal erst ab 2009 gilt und keinen rückwirkenden Einfluß hat.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Volker Kirn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kirn,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich teile Ihre Kritik an der im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Regelung. Auch aus meiner Ansicht nach ist es notwendig und richtig, dass es für Anlagen, die vor Inkrafttreten der Novelle eingerichtet wurden, einen Bestandsschutz gibt.

Mit der Neufassung des § 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden entgegen der bisher geltenden Rechtslage auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher (innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Monaten) und lokaler Nähe (auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe) in Betrieb genommen wurden, hinsichtlich der Vergütung als eine Anlage betrachtet.

Mit der Regelung soll das so genannte "Anlagensplitting" und daraus resultierende ungerechtfertigte Mehrerlöse für die Anlagenbetreiber, die zu Lasten der Verbraucher gehen würden, verhindert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt dieses Anliegen zwar grundsätzlich, wir hatten uns aber mehrfach in den Verhandlungen mit der SPD dafür eingesetzt, dass der neu gefasste Anlagenbegriff für bereits bestehende Anlagen keine Anwendung findet. Diese Forderung konnte aber nicht durchgesetzt werden. Die SPD votierte auf Anraten des Umweltministeriums gegen den Unionsvorschlag und begründete dies damit, dass von der Regelung keine wirtschaftlichen Nachteile für Bestandsanlagen zu erwarten seien. Das dies offensichtlich falsch ist, zeigt nicht nur der von Ihnen angesprochene Artikel.

Inzwischen hat eine Firma, die mehrere Bestandsanlagen betreibt, die von der Neuregelung betroffen sind, Verfassungsbeschwerde eingelegt und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 28. November 2008 auf Initiative von Schleswig-Holstein und Niedersachsen einen Gesetzesantrag beschlossen, mit dem durch Änderungen im § 66 des EEG Bestandsanlagen, die vor Inkrafttreten des EEG in Betrieb genommen wurden, von der Neuregelung des Anlagenbegriffs ausgenommen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt diesen Gesetzesantrag aus dem Bundesrat nachdrücklich. Ob es zu einer Übernahme der Änderungen in das EEG kommt, hängt letztlich aber von der Kompromissbereitschaft des Bundesumweltministeriums und der SPD ab.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger