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Clemens Binninger
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Clemens Binninger von Wolfgang S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Hr. Binninger,

Seit einiger Zeit nun bin ich Hauslesbesitzer und habe damit in regelmässigen Abständen mit dem Bezirksschornsteinfeger zu tun.

Prinzipiell kann ich an seiner Arbeit qualitativ nichts aussetzen.
Meine Frage bzw. mein Anliegen ist ziemlich treffend unter http://typo.schornsteinfegermonopol.de/index.php?id=68 beschrieben.

Ein Beispiel: Der Kamin wird während und vor der Heizperiode gereinigt,
a) ohne daß ich Einfluß darauf nehmen kann, wann das geschieht
b) Einfluß darauf nehmen kann wer das macht
c) unabhängig davon, ob überhaupt geheizt wurde.

Meine konkreten Fragen also kurz zusammengefasst:
- Warum wird immer noch an dem Monopol festgehalten? Stichwort Europa
- Warum können Prüfungen/Abnahmen nich von nachweislich fachlich geprüften Handwerkern und Personen von entsprechend tätigen Instituten (TÜV, DEKRA, GTU) durchgeführt werden?
- Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Vielen Dank im Voraus für Ihren Kommentar und Ihre Stellungnahme

Mit freundlichen Grüssen
W. Stähle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stähle,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass das sog. Schornsteinfegermonopol wie wir es in der Vergangenheit hatten, nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb hält Deutschland auch nicht am Schornsteinfegermonopol fest. Im Gegenteil: Der Deutsche Bundestag hat - auch mit Blick auf die EU - im vergangenen Jahr mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens die Rahmenbedingungen für das Schornsteinfegerhandwerk novelliert. Die ersten Änderungen sind hier bereits Ende 2008 in Kraft getreten. Andere Teile des Gesetzes werden nach einer Übergangsphase 2013 in Kraft treten. Mit dem Gesetz wurde eine ganze Reihe von Forderungen, die auch unter dem von Ihnen angeführten Link zu finden sind, umgesetzt.

Ganz konkret bedeutet dies z. B. für die von Ihnen angesprochene Frage der regelmäßigen Messung von Anlagen (, die ich nach wie vor zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit, aber auch mit Blick auf den Schadstoffausstoß für notwendig halte): Nach der Übergangsphase können ab 2013 neben Schornsteinfegern auch Betriebe der Sanitär- und Heizungsbranche die nach der 1. BImSchV vorgeschriebenen Messungen durchführen, sofern sie die dafür notwendigen Qualifikation erworben haben. Umgekehrt werden mit der Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots in Zukunft auch Schornsteinfeger Wartungsarbeiten und ähnliche Tätigkeiten durchführen können, sofern sie in die entsprechende Handwerksrolle eingetragen sind.

Damit kann der Kunde zukünftig wählen, wen er mit der Abnahme von Messungen und weiteren Arbeiten beauftragen möchte.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger