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Frage von Eric B. •

Frage an Clemens Binninger von Eric B. bezüglich Verkehr

Guten Tag, sehr geehrter Herr Binninger!

Bereits im August 2008 hatte Herr Tiefensee entschieden, eine einheitliche Regelung zur Nutzung von Segway ( www.segway.de ) zu verabschieden.

Einzelne Bundesländer forderten noch Nachbesserungen, sodass bis heute noch keine einheitliche Regelung verabschiedet werden konnte.
Andere Bundesländer nutzen die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung - speziell für touristische Angebote. Es gibt inzwischen nur wenige Bundesländer in denen es NICHT erlaubt ist mit Segways im öffentlichen Verkehr zu fahren. Leider gehört unser "Musterländle" auch dazu.

Nun meine konkreten Fragen:

1. Warum ist eine Sondergenehmigung in BW noch möglich - zuminsest für touristische Zwecke (geführte Touren mit max. 8 -10 Teilnehmern? Aus meiner Sicht nutzen wir hier nicht die vielen spannenden Potenziale von BW (Schwarzwald, Schwäbische Alb...) - dem Genießerland...

2. Bis wann muss eine Einigung der Bundelsländer bzgl. dem Verordnungsentwurf für elektronische Mobilitätshilfen (MobHV) erfolgen? Schließlich kann es nicht sein, dass wenige Bundesländer eine gängige Praxis blockieren. Ist die mir bekannte Fist von 6 Monaten korrekt?

Hintergrund: Wir planen ein Gewebe in diesem Bereich aufzubauen. Z.Zt. fühle ich mich in Baden-Württemberg ggü. Unternehmern in anderen Ländern der EU sowie anderen Bundesländern benachteiligt.

Ich hoffe Sie können mich in meinem Vorhaben unterstützen und wir können bald wieder an den Werbeslogen "Wir können alles - außer Hochdeutsch" glauben ;-)

Ich freue mich auf ihre Antwort!

Freundliche Grüße

Eric Bayer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bayer,

gerne beantworte ich Ihre Fragen zum sog. Segway. Gestatten Sie mir vorweg eine Anmerkung für die Nutzer von abgeordnetenwatch.de, denen der Begriff "Segway" vielleicht nicht bekannt ist. Der Segway ist eine Art elektrisch betriebener, einachsiger Roller auf zwei Rädern mit einer Lenkstange. Rechtlich handelt es sich um eine sog. technische Mobilitätshilfe.

Einige Bundesländer haben nach Markteinführung für die Nutzung des Segways im öffentlichen Raum Regelungen geschaffen. Dazu gehören etwa Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg existiert eine sehr begrenzte Ausnahmeregelung für die Nutzung des Segways im öffentlichen Raum. Lediglich für Personen mit Gehbehinderung und bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ist hier der Segway zugelassen.

Mit Blick auf die unterschiedlichen Ausnahmeregelungen in einzelnen Bundesländern haben Hamburg und Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2007 einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, hier eine einheitliche Lösung zu finden. Das Bundesverkehrsministerium hat daraufhin im Rahmen der Mobilitätshilfeverordnung Vorschriften für die Nutzung von Segways im öffentlichen Straßenverkehr entworfen. Die Bundesländer haben hierzu verschiedene Änderungswünsche vorgebracht. Nach einer Anhörung zu diesem Verordnungsentwurf wurde das Bundesamt für Straßenverkehr gebeten, ein Expertengespräch zur Teilnahme von Segways am öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Erst wenn hier Ergebnisse vorliegen, ist das weitere Vorgehen in Sachen Mobilitätshilfeverordnung absehbar.

Sonderregelungen für die Nutzung von Segways sind möglich, solange es keine bundeseinheitliche Verordnung gibt. Da es sich dabei um Straßenverkehrsrecht handelt, ist allerdings eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben. Länderregelungen können hier nur Übergangscharakter haben. Meiner Kenntnis nach möchte Baden-Württemberg nicht den bürokratischen Flickenteppich von Einzel-, Sonder- und Ausnahmeregelungen in diesem Bereich noch einmal erweitern und setzt sich daher für eine bundeseinheitliche Verordnung ein. Auch werden von verschiedenen Ländern Bedenken bei der Verkehrssicherheit vorgebracht, die es zu berücksichtigen gilt.

Eine Frist, innerhalb der hier eine Einigung stattfinden muss, ist mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger