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Frage von Volker J. •

Frage an Clemens Binninger von Volker J. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Binninger,

ich möchte Sie bitten, mir doch einmal die Systematik der Düsseldorfer Tabelle zu erläutern und die damit verbundene Gerechtigkeit. Ein Arbeitnehmer mit bis zu 1500 € netto hat für ein 18 jähriges Kind 408 € zu bezahlen, was 27 % des Nettoverdienstes ausmacht. Jemand der das Dreifache verdient 4700 € bis 5100 € muss 653 € bezahlen, was etwa 14 % des Nettoeinkommens ( bei 4700 €) ausmacht.
Ich freue mich auf Ihre kompetente Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Jürgens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jürgens,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Düsseldorfer Tabelle, die ich hiermit gerne beantworte.

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine Leitlinie für die Höhe von Unterhaltszahlungen. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit weiteren Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erarbeitet. Die Tabelle hat daher keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Leit- oder Richtlinie für Familienrichter dar.

Die von Ihnen berechneten 27 bzw. 14 Prozent des Nettoverdienstes, die pro Kind an Unterhalt zu entrichten sind, beziehen sich auf Zahlungen inklusive Kindergeld. Tatsächlich muss jemand, der 1500 Euro netto verdient, 254 Euro Unterhalt bezahlen, also 17 Prozent. Jemand der 4700 Euro verdient, bezahlt nach der Düsseldorfer Tabelle 467 Euro Unterhalt, was etwa 10 Prozent des Nettoeinkommens entspricht. Die Differenz beträgt demnach nicht dreizehn, sondern lediglich sieben Prozentpunkte.

Fakt ist, dass Besserverdiener nach der Düsseldorfer Tabelle grundsätzlich mehr Unterhalt entrichten als Geringverdiener. Lediglich in Relation zum Nettoeinkommen sinkt der Betrag. Dies lässt sich damit begründen, dass die Ausgaben für Kinder auch nicht proportional zum Einkommen der Eltern steigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte, ansonsten dürfen Sie sich auch gerne an mein Büro in Berlin wenden (E-Mail: clemens.binninger@bundestag.de , Tel.: 030 227 72102).

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger