Frage an Clemens Binninger von Steffen S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Binninger,
seit nunmehr 19 Jahren findet die deutsche Einheit statt. Seit damals werden wir Bürger jährlich mit einem nicht unerheblichen Solidaritätsbeitrag belastet. Was tun sie als unser Bundestagsabgeordneter, das dieser Beitrag in absehbarer Zeit auch mal wieder angeschafft wird? Mittlerweile sind sicherlich sämtliche Sanierungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern abgeschlossen. Freundliche Grüße Steffen Spindler
Sehr geehrter Herr Spindler,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Dezember zum Solidaritätszuschlag, die ich hiermit gerne beantworte.
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent auf Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Dieser Zuschlag wird in ganz Deutschland erhoben, also auch in den ostdeutschen Bundesländern. Die Einnahmen fließen vollständig dem Bundeshaushalt zu und sind nicht zweckgebunden. Sie werden dementsprechend für verschiedenste Aufgaben in Ost- und Westdeutschland eingesetzt.
Der Solidaritätszuschlag darf nicht mit dem sogenannten Solidarpakt II verwechselt werden. Der Solidarpakt II umfasst verschiedene Ausgaben zum wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer, die durch den Länderfinanzausgleich und aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sind allerdings deutlich höher als die Ausgaben für den Solidarpakt II. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Ausgaben für den Solidarpakt II und den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag besteht nicht.
Der Solidarpakt II läuft im Jahr 2019 definitiv aus. Davon unabhängig wird zurzeit darüber nachgedacht, den Solidaritätszuschlag im Rahmen eines Konjunkturprogramms abzuschaffen. Über die Umsetzung dieser und anderer potentieller Konjunkturhilfen wird derzeit im politischen Raum diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger