Frage an Clemens Binninger von Markus B. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Binninger,
wie ihnen vieleicht bekannt ist, gibt es in der Stellenstruktur der BPOL in der Zukunft einige Probleme, da die Planstellenobergrenzen im mittleren Dienst erreicht worden sind. Aus diesem Grund wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu kommen, das Polizeibeamte des mittleren Dienstes nicht die Möglichkeit haben das Endamt zu erreichen. Sprich - sie werden als A 8 in Pension gehen müssen.
Es ist seitens des BMI beabsichtigt bis zum Jahr 2013 die Planstellenstruktur der BPOL bis zu einem Quotienten von 40 Prozent im gD zu verändern.
Der vereinfachte Praxisaufstieg (für 45 jährige PHM A9 - mind. 4 Jahrs im Statusamt) stellt für viele lebensältere PVB keine Hilfe dar, da sie einfach die Vorraussetzungen nie erfüllen werden um diesen für sich zu nutzen.
Jetzt die Frage:
Gibt es Bestrebungen, evtl. daß Laufbahnrecht in der BPOL zu ändern um diese 40 Prozent bis zum Jahr 2013 zu erreichen und wenn ja, wie sehen diese Vorstellungen aus?
m.f.G.
Markus Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag zur Bundespolizei.
Im Rahmen des sog. Attraktivitätsprogramms II werden laut Bundesinnenministerium bis 2013 jährlich 635 Stellen vom mittleren in den gehobenen Dienst verlagert. Hierfür sind die Aufstiegsvorschriften angepasst worden. Neben dem Ausbildungs- und Praxisaufstieg ist der sog. begrenzte Praxisaufstieg (bis 2013 befristet) geschaffen worden, den auch Sie ansprechen. Für diesen Aufstieg ist ein Mindestalter von 45 Jahren vorgesehen. Diese Grenze soll meiner Kenntnis nach auf 40 Jahre abgesenkt werden.
Änderungspläne im Laufbahnrecht, die diesen Bereich betreffen und über den genannten Praxisaufstieg hinausgehen, sind mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger