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Frage von Steffen F. •

Frage an Clemens Binninger von Steffen F. bezüglich Innere Sicherheit

Werter Herr Binninger,

ich hoffe, sie können mir zu folgender Frage eine Auskunft geben:
Wann ist mit einem Eintritt der direkten östlichen Nachbarstaaten in den Prümer Vertrag zu rechnen?
In allen Prognosen dazu lese ich nie etwas über Polen oder Tschechien, wobei dies zum Beispiel im Rahmen der grenzüberschreitenden Observation von erheblicher Bedeutung wäre.
Ich durfte an der BDK-Tagung Kripo Inter 2008 teilnehmen und nehme ihre Ausführungen dazu zum Anlass, auf diesem Wege den ihnen bekannten Sachstand dazu zu erfragen.

Mit freundlichem Gruß

Steffen Falk, Berlin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Falk,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Im Rahmen des Vertrags von Prüm kooperieren heute: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien, Spanien und Ungarn.

Polen und Tschechien sind dem Vertrag nicht beigetreten. Allerdings werden sie in den nächsten Jahren - wie alle anderen EU-Staaten auch - in eine stärkere Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene einbezogen. Diese Kooperation ist im sog. Prüm-Beschlusses der EU aus dem Jahr 2007 geregelt, der wesentliche Inhalte des Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen übernimmt.

Welche Inhalte werden übernommen? Es handelt sich dabei um fast alle Regelungen des Prüm-Vertrages von 2005, welche die sog. 3. Säule der EU-Zusammenarbeit betreffen (v. a. Datenaustausch im Bereich DNA, Fingerabdruck, Fahrzeuge sowie zur Abwehr terroristischer Gefahren und im Zusammenhang mit Großveranstaltungen sowie entsprechende Datenschutzbestimmungen.)

Aus dem Bereich der 3. Säule wurden lediglich die Vertragsartikel 25 (polizeiliche Nothilfe bei der Gefahrenabwehr ohne vorherige Zustimmung des Nachbarstaates) und 27 (nähere Konkretisierung zur Zusammenarbeit auf Ersuchen) nicht übernommen. Letztere wird bereits über eine andere Absprache ("Schwedische Initiative") ausreichend abgedeckt.

Die Regelungen, die der sog. 1. Säule der EU-Zusammenarbeit zuzuordnen sind (Regelungen zu Rückführungen und zu Dokumentenberatern sowie zum Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern) wurden ebenfalls nicht in das gemeinsame Regelwerk übernommen, u. a. deshalb, weil hier das Initiativrecht nicht bei den Mitgliedstaaten, sondern bei der Europäischen Kommission liegt.

Unterm Strich werden damit in absehbarer Zeit in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Polen oder Tschechien, die meisten Bestimmungen des Prümer Vertrages gültig sein. Der Beschluss sieht vor, dass bis Ende 2009 alle 27 EU-Staaten die oben genannten Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit umsetzen. Allein für die Umsetzung des automatisierten Datenaustauschs gilt eine Frist bis 2011.
Im Moment ist noch nicht absehbar, wann genau die polizeiliche Kooperation mit Polen und Tschechien in vollem Umfang umgesetzt sein wird. Auf politischer Ebene wurden die oben genannten Termine vereinbart. Es bleibt abzuwarten, ob diese wünschenswerten Zeitziele eingehalten werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger