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Frage von Arne L. •

Frage an Clemens Binninger von Arne L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

verzeihen Sie, wenn ich da noch einmal nachhaken muss.

1. Lassen Sie mich meine Frage anhand eines Beispiels konkretisieren: Im Melderegister steht, dass im Einfamilienhaus in der A-Strasse 5 folgende Personen gemeldet sind: Hans A (47), Rosi A (45), Lilo A (7). An dem Tag, wo das Feuer ausbricht ist Herr A auf Dienstreise in China und Frau B (73) mit ihrer behinderten Schwester Frau C (72) sind zu Besuch bei Famile A. Lilo ist in der Schule. Wie hilft das Melderegister der Feuerwehr?

1a. In der Antwort zur Frage von Herrn Thomas postulierten Sie, dass die bessere Qualität nur mit einem Bundesmelderegister möglich sei. Wieso lassen sich korrekte Angaben nicht mit einem dezentralen gemeindlichen Melderegister erreichen?

2. Sie beruhigen mich etwas, insofern Sie die Länderhoheit aus Abs. 2 Satz 1 nicht gänzlich abschaffen wollen. Dort heisst es eigentlich eindeutig "Die übrigen Steuern [ohne Zölle und Verbrauchssteuern] werden durch Landesfinanzbehörden verwaltet." Abs. 4 Satz 1 weicht das in der Tat wieder etwas auf, aber nur "soweit dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich vereinfacht würde".

Verstehe ich Sie richtig, dass die effizientere Ermittlung von Steuersündern in Einzelfällen in der Abwägung der Verhältnismässigkeit die Gefahr einer zunehmenden anonymen zentralen Verwaltung im Regelfall rechtfertigt, die den konkreten Steuerfall vor Ort sicher noch weniger beurteilen kann als bisher schon?

Vielen Dank noch einmal und mit freundlichem Gruss.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wie bereits in meiner letzten Antwort an Sie dargestellt, werden heute die Meldedaten von über 5.200 dezentralen Meldebehörden verwaltet. Rund 40 Behörden erhalten regelmäßig Daten aus diesen kommunalen Melderegistern zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Allein durch die Vielzahl und die Komplexität dieser notwendigen Übermittlungsvorgänge ergeben sich Übermittlungspannen. Darüber hinaus werden für die Verwaltung von Meldedaten unterschiedliche Datenverarbeitungssysteme verwandt. Manche Datenübermittlung wird sogar noch in Papierform vorgenommen. Auch das beeinträchtigt die Qualität der Daten.

Vor diesem Hintergrund hat etwa der Mikrozensus 2004 bestätigt, dass mehr als 5,8 Prozent der Meldedaten (das entspricht rund 4,8 Mio. Einwohnern) fehlerhaft sind, z.B., dass die Hausnummer falsch ist, mehr Personen in einem Haus leben als dort gemeldet sind usw. Fehler, die - je nach Art des Einsatzes - Polizei o. Rettungskräften die Arbeit erschweren können. Wie schnell sich bei Meldedaten Fehler einschleichen können, sehen Sie anhand des von Ihnen gewählten Beispiels: Fünf Personen sollen dort gemeldet sein, aber nur drei sind offensichtlich bekannt.

Wollte man Meldedaten in gleicher Qualität regelmäßig abgleichen und aktualisieren wie mit dem Bundesmelderegister geplant, müsste man die dezentralen Meldebehörden untereinander vernetzen, so dass bundesweit jede einzelne der über 5.200 dezentralen Meldebehörden, ihre Datensätze mit allen anderen dezentralen Meldebehörden fehlerfrei abgleicht, was weder organisatorisch noch technisch abzubilden wäre.

Zu Ihrer dritten Frage: Artikel 108 GG besagt (unter anderem), dass die Finanzverwaltung in den meisten Fällen in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern steht. Die Landesfinanzbehörden verwalten Steuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, im Auftrag des Bundes. Darüber hinaus können durch Bundesgesetz Bundesfinanzbehörden geschaffen werden, die bestimmten Aufgaben bei der Steuerverwaltung nachgehen. Eine solche Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern, das Sie in Ihrem letzten Beitrag angesprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger