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Clemens Binninger
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Frage von Tina B. •

Frage an Clemens Binninger von Tina B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

laut der Drucksache 16/4226 ist der Bundesregierung daran gelegen, bei der Bundespolizei in jeder Laufbahngruppe anforderungsgerecht ausgebildete Polizeivollzugsbeamte zu beschäftigen. Die Einführung eines prüfungsfreien Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahn sei nicht beabsichtigt.

Es gibt Bereiche in der Bundespolizei, in denen junge Beamte des mittleren Dienstes gerade wegen ihrer hohen Qualifikation, einen Dienstposten des gehobenen Dienstes übertragen bekommen haben. Beispielhaft führe ich den Bundespolizeiflugdienst an. Dort sind Piloten, Flugtechniker und Prüfer für Luftfahrtgerät im mittleren Dienst auf Dienstposten des gehobenen Dienstes tätig. Sie alle haben zusätzlich zur Laufbahnausbildung eine Ausbildung im fliegerischen Bereich durchlaufen und leisten täglich einen wertvollen Beitrag zu den im internationalen Vergleich hohen Qualitätsstandards des Bundespolizeiflugdienstes.

Da diese Beamten in der Regel noch weit vom Mindestalter für den Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst entfernt sind, kommt für sie nur der regelmäßige Aufstieg in Frage. Das bedeutet, dass sie zwei oder drei Jahre aus ihrem Dienstbetrieb entfernt sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass durch diese lange Abwesenheit wertvolles Fachwissen verlorengeht und anschließend neu erlernt werden muss. Die Dauer hält sich meines Erachtens nicht mehr in vertretbaren Grenzen. Die zusätzlich entstehenden Kosten sind erheblich. Nach erfolgreichem Aufstieg werden die Beamten auf demselben Dienstposten in unveränderter Funktion verwendet.

Man könnte die bereits vorhandene Qualifikation voll anerkennen und in solchen und ähnlichen Fällen eine alternative Aufstiegsmöglichkeit anbieten. Ein verkürzter Praxisaufstieg oder eine Laufbahn in Anlehnung an die Laufbahn der Fachoffiziere der Bundeswehr wären vielleicht ein Lösungsansatz um nicht zuletzt auch dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung Rechnung zu tragen.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema?

MfG
Tina Burbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Burbach,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag, den ich mit Interesse und nicht ohne Sympathie gelesen habe.

Ich habe Ihre Überlegungen an das Bundesministerium des Innern mit Bitte um eine fachliche Stellungnahme weitergeleitet. Da eine Antwort wohl noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, würde ich Sie bitten, mir per E-Mail ( clemens.binninger@bundestag.de ) Ihre Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zukommen zu lassen, damit ich mich direkt an Sie wenden kann, wenn eine Stellungnahme aus dem Ministerium vorliegt. Eine Antwort auf Ihre Frage wird dann ebefalls auf abgeordnetenwatch.de eingestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger