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Frage von Stefan W. •

Frage an Clemens Binninger von Stefan W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

zahlreiche Ihrer Kollegen haben sich in den letzten Tagen zur Telekom-Affäre zu Wort gemeldet. Von der Forderung nach langjährigen Haftstrafen bis hin zu mittelalterlichen Prangern für die Verantwortlichen war vieles zu hören. Das klingt alles sehr schön, und zwar sehr schön nach Symbolpolitik. Die Verantwortlichen werden wissen, dass sie etwas Illegales getan haben. Ein Mörder weiß auch, dass er für seine Tat bestraft wird, aber er lässt sich davon ja nicht abhalten.

Das Problem scheint mir eher in dem überzogenen Datensammelwahn der Regierung zu liegen. Zeigt nicht der Telekomskandal, dass die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten bei den Telekommunikationsanbietern in falschen Händen sind? Möglich, dass es sich um Verfehlungen Einzelner gehandelt hat, aber was bringen schärfere Gesetze?

Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wörner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wörner,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Die in letzter Zeit bei der Telekom ans Tageslicht gekommenen Vorfälle sind ein schwerer Rechts- und Vertrauensbruch und gänzlich inakzeptabel.

Ich akzeptiere aber nicht, dass Sie einen Zusammenhang zwischen der Telekom-Affäre und der Vorrats/Telekommunikationsdatenspeicherung herstellen wollen. Man sollte sich das Thema schon etwas genauer anschauen, bevor man von "Datensammelwahn" spricht.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur zwei Punkte nennen:

1. Die Vorfälle bei der Telekom stammen aus den Jahren 2005 und 2006 und - so wurde verschiedentlich behauptet - aus der Zeit davor. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist aber erst Anfang 2008 in Kraft getreten.
2. Nicht erst mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsdaten (also Anrufer, Angerufener und Zeitpunkt/Dauer des Anrufs) bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Telefonanbieter speichern genau diese Daten bereits seit Jahren in der Regel für mehrere Monate zu Rechnungszwecken. Ein Einzelverbindungsnachweis wäre ohne die genannten Daten unmöglich. Bevor Sicherheitsbehörden dann auf diese Daten zugreifen dürfen, müssen sie richtigerweise hohe rechtstaatliche Hürden nehmen - unter anderem bedarf es dabei der richterlichen Genehmigung.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass die Vorgänge bei der Telekom zeigen, wie wichtig Datenschutz gerade auch in der Wirtschaft ist. Sie zeigen aber auch, dass alle - zum Teil berechtigen - Debatten über Sicherheitspolitik sachlich geführt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger