Frage an Clemens Binninger von Kurt F. bezüglich Recht
Geehrter Herr Binninger,
Sie meinten am 09.05.2008 im Bundestag, die Bürger würden die biometrischen Merkmale (Fingerabdrücke) in Ausweisdokumenten annehmen, was 1,5 Millionen Anträge für den Biometriepass der zweiten Generation belegen würden.
Darf ich Sie angesichts dieser hanebüchenen Behauptung bitte fragen, ob derjenige Bürger, der einen Reisepass benötigt, demnach die Wahl hat, ob er einen Pass mit biometrischen Daten oder lieber einen herkömmlichen Pass beantragt?
Falls eine solche Wahlmöglichkeit nicht besteht, würden Sie dieser Logik folgend auch behaupten, der Bürger akzeptiere die Vorratsdatenspeicherung, weil er trotz dieser noch Telefon und Internet benutzt? Würden Sie auch behaupten, der Bürger akzeptiere die allgegenwärtige Kameraüberwachung, weil er trotz dieser noch sein Haus verläßt? Würden Sie analog behaupten, der Bürger akzeptiere die heimliche Durchsuchung seiner Festplatte, weil er trotz dieser Möglichkeit noch einen Computer benutzt?
Entschuldigen Sie bitte diese Fragen, aber da sich mir die Logik Ihrer Argumentation nicht erschließt, können Se mich ja vielleicht erhellen.
Vorab vielen Dank
Sehr geehrter Herr Felgendreher,
Sie sehen an jeder Ecke staatliche Überwachung und wollen dabei nicht wahrhaben, dass
1. der biometrische Pass ein Erfolg ist und
2. auch die Videoüberwachung von einer großen Mehrheit in der Bevölkerung akzeptiert wird und einen Sicherheitsgewinn darstellt.
Sie sollten akzeptieren, dass wir beide offensichtlich völlig unterschiedlicher Meinung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger