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Clemens Binninger
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Frage von Helmut M. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut M. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Binninger,

bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 23. 4. an Herrn Bahler (Frage vom 10. 4.) muss ich leider anmerken, dass diese, wie in der Politik üblich, unbelastet von jeglicher Sachkenntnis gegeben wurde.
Die sog. "Umweltzone" bringt überhaupt nichts, ausser einer indirekten Enteigung derjenigen Fahrzeugeigentümer, die sich kein neues Auto leisten können oder wollen (warum soll ich ein gut funktionierendes Werkzeug gegen ein neues tauschen, dass exakt dasselbe tut, wie das alte?).

Um mich nicht auf dieselbe Stufe zu stellen, wie die Politik, habe ich im Internet recherchiert:
http://www.adac.de/images/M%C3%B6ller%20Gutachten%20Endfassung_tcm8-202228.pdf
Kurz ein wesentlicher Auszug aus dem verlinktem Dokument:
"Zusammenfassend muss eingeschätzt werden, dass die Maßnahme keinerlei nachweisbaren Einfluss auf die PM-Emission haben wird. Der Effekt bzgl. einer NOx-Emissionsreduzierung ist zweifelhaft und in keiner Weise mit
a) dem Verwaltungsaufwand und
b) der Diskriminierung von Besitzern nichtplakettenfähiger Kfz
im Sinne einer Verbesserung der Lebensqualität aufzuwiegen."

Weiter: die Russpartikel moderner Euro-IV Motore sind schädlicher als die älterer Motore - wieso bekommen diese eine grüne Plakette und mein Alt-Diesel gar keine?

http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/pressemitteilungen/2008/pressemitteilung20080208/index.html

Wann werden Sie - als mein "Vertreter" im Bundestag - in meinem Sinn (und dem vieler anderer Betroffener) endlich tätig werden und sich dafür einsetzen, dass dieser Unfug schnellstmöglich abgeschafft wird?

mfG,
Helmut Monninger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Monninger,

vielen Dank für Ihren Beitrag, dessen teilweise Wortwahl ich - diese Bemerkung sei mir erlaubt - für nicht gelungen halte. Ich möchte folgendes dazu anmerken:

1. In meiner Antwort an Herrn Bahler habe ich aufgeführt, wie groß der Anteil der verkehrsbedingten Feinstaubbelastung in Baden-Württemberg ist. Dabei wurde deutlich, dass die abgasbedingte Feinstaubbelastung einen vergleichsweise geringen Anteil ausmacht (nämlich 17 % des Feinstaubs aus anthropogenen Quellen).

2. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die Fahrverbotsregelungen (zwei weitere Stufen kommen ja erst noch) bzw. die Reduktion des abgasbedingten Feinstaubs besonders an stark belasteten Orten nicht ausreichen, um die EU-Vorgaben einzuhalten. Hier bedarf es weiterer Maßnahmen.

3. Deutlich gemacht habe ich auch, dass die Feinstaubbelastung von sog. Hintergrundeinflüssen stark abhängig ist und darüber hinaus grundsätzlich das Wetter (Stichwort "Inversionswetterlagen") eine sehr große Rolle spielt, weil es beeinflusst, ob und wie weit Feinstaub aus den belasteten Zonen heraustransportiert oder durch Niederschläge reduziert wird.

Diese drei Aspekte unterstreicht auch das von Ihnen angesprochene ADAC-Gutachten von Professor Möller. Es kommt aber zu dem Schluss, dass die Effekte von Fahrverboten so gering sind, dass sie nicht eingeführt werden sollten.

Hier ist zu fragen, was zur Senkung der Feinstaubbelastung beitragen kann? Die Möglichkeiten, auf natürliche Feinstaubquellen einzuwirken, sind sehr begrenzt, die Effekte des sog. städtischen wie auch des sog. weiträumigen Hintergrunds sind kaum zu kontrollieren, da Feinstaub - egal aus welchen Quellen er stammt - oft über lange Distanzen transportiert wird ("Ferntransport"). Die Wetterbedingungen sind ebenfalls nicht kontrollierbar. Die Anzahl der Feinstaub emittierenden Fahrzeuge, die z. B. durch eine stark belastete Zone fahren, kann man im Gegensatz dazu aber beeinflussen. Und hier ist es unstrittig, dass ein Fahrzeug, das über seine Abgase Feinstaub ausstößt, aber aufgrund der Fahrverbotsregelung nicht durch eine Umweltzone fahren darf, in dieser Umweltzone auch keinen Feinstaub emittiert.

Zu bewerten ist hier: Rechtfertigt der von den Fahrverboten ausgehende Effekt für die Feinstaubbelastung insgesamt die Fahrverbote (als eine Maßnahme im Rahmen von Aktions- und Luftreinhalteplänen) oder nicht? Dass das von Ihnen zitierte Gutachten, das im Auftrag des ADAC (!) über die Berliner Luftqualität erstellt wurde, hier zu anderen Schlüssen über den Nutzen der Feinstaubplakette kommt als die zuständigen Ministerien von Bund und Ländern, scheint in diesem Zusammenhang nicht überraschend.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger