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Frage von Markus B. •

Frage an Clemens Binninger von Markus B. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Binninger,
ich bin Polizeibeamter bei der BPOL und interressiere mich im Moment brennend für die Neugestaltung des Dienstrechtes u.a. der Beamten des Bundes. Insbesondere habe ich zur Kenntnins genommen, daß Polizeibeamten eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bevorsteht.
Hierzu ist anzumerken, daß Polizeibeamte in der BRD derzeit bereits die längste Lebensarbeitszeit in ganz Europa haben.
Wäre es in diesem Zusammenhang nicht zwingend erforderlich einen Faktor zur unterschiedlichen Berechnung der Lebensarbeitszeit mit in diese Überlegungen einzubeziehen?(Dienst im Schichtbetrieb über lange Jahre im Vergleich zu einer Tätigkeit aus dem "normalen Tagesdienst"). Es macht schon einen Unterschied ob ein Polizeibeamter seit seimem 16 Lebensjahr im Schichtdienst tätig ist und dann mit 62 in Pension gehen soll oder sein ganzes Leben im Büro verbracht hat.
Ich finde, daß dieser Unterschied im europäischen Vergleich (und dieser Maßstab wird ja auch bei anderen Endscheidungen gesetzt) höchst ungerecht erscheint.
Sollte es solche Überlegungen bereits geben, wie sehen diese aus?
M.f.G.
Markus Becker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. April, die ich hiermit gerne beantworte.

Die Dienstrechtsreform ist auf der Zielgeraden. Nachdem die erste Beratung im Deutschen Bundestag bereits am 15. November 2007 erfolgte und eine Öffentliche Anhörung im Innenausschuss am 7. April diesen Jahres durchgeführt wurde, gehe ich davon aus, dass die Abstimmung über das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts noch vor der Sommerpause über die Bühne gehen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die neuen Regelungen aufgrund der Föderalismusreform nur für Bundesbeamte gelten. Allerdings planen einige Bundesländer ebenfalls Reformen des jeweiligen Landesdienstrechtes.

Ein wichtiger Punkt der Dienstrechtsreform ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit analog zur Erhöhung des Renteneintrittsalters von Arbeitnehmern auf 67 Jahre bis 2029. Die Verhandlungen darüber, wie hoch das zukünftige Pensionsalter bei Polizeibeamten liegen soll, sind noch nicht abgeschlossen. Meines Erachtens wäre ein Pensionsalter von 62 Jahren angemessen.

Aus eigener Erfahrung als Polizeibeamter kenne ich die außergewöhnliche Belastung, die regelmäßiger Schichtdienst mit sich bringt. Da viele Polizisten aufgrund der Altersstruktur bei der Polizei sowieso länger im Schichtdienst werden arbeiten müssen und deren Aufgabenfülle stetig zunimmt, wird diese Belastung noch wachsen. Daher setze ich mich in den laufenden Verhandlungen persönlich dafür ein, dass die besonderen Belastungen des Schichtdienstes angemessen linear berücksichtigt werden und zu einer Reduzierung des Pensionsalters führen. Ein Beamter, der 20 Jahre lang im Schichtdienst tätig war, sollte meines Erachtens bereits mit 60 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand treten dürfen. Inwieweit dieses Ziel zu erreichen ist, werden die weiteren Beratungen zeigen.

Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage ( http://www.clemens-binninger.de ). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen,
Clemens Binninger MdB