Frage an Clemens Binninger von Kurt F. bezüglich Recht
Geehrter Herr Binninger,
sind Sie auf lange Sicht dafür oder dagegen, die im Zuge der Beantragung des ePasses (und künftig des ePersonalausweises) abgegebenen biometrischen Merkmale in behördlichen Dateien zu speichern? Mich interessiert Ihre persönliche Meinung.
vorab vielen Dank
Sehr geehrter Herr Felgendreher,
vielen Dank für Ihre Frage zur Speicherung biometrischer Merkmale.
Ich bin dafür, biometrische Merkmale, die für Ausweispapiere erfasst werden, dezentral bei den jeweiligen Passbehörden zu speichern. Ich möchte Ihnen auch gerne erläutern, warum ich das für richtig und wichtig halte: Aus gutem Grund werden bereits heute alle Daten, die für die Erstellung eines Ausweises benötigt werden, als Doppel bei den Behörden gespeichert (§ 21 Passgesetz), dazu gehört neben Name, Vorname und Größe z.B. auch das Lichtbild. Bei der neuen Generation der Reisepässe (dem sog. "E-Pass") sind jetzt als zusätzliche Daten das biometrische Gesichtsbild und die biometrischem Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger enthalten.
Das Hinterlegen aller Daten garantiert ein hohes Maß an Sicherheit und steht damit auch im Interesse des Inhabers - gerade bei Verlust oder Beschädigung des Ausweispapiers trägt es zur Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit bei.
Obwohl diese Position ein folgerichtiges Fortführen der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis wäre, war sie nicht mehrheitsfähig. Im Ergebnis führt dies dazu, dass wir die Fingerabdrücke löschen, alle anderen Daten (einschließlich des biometrischen Gesichtsbildes) dezentral speichern. Andere europäische Länder machen dies nicht, sondern hinterlegen alle Daten im Doppel.
Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage ( http://www.clemens-binninger.de ). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger