Frage an Clemens Binninger von Daniel D. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Binninger,
im Rahmen einer Steuerreform soll die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestrichen werden.
Zu diesem Vorhaben würde ich gern erfahren, ob das Steuerkonzept der CDU/CSU damit ein vollständiges Verbot des Ansatzes von Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit erreichen will oder ob lediglich der pauschale Kilometersatz von 0,30 EUR für alle Verkehrsmittel zugunsten eines tatsächlichen Werbungskostennachweis gestrichen werden soll.
Vielen Dank!
Daniel Deutsch
Sehr geehrter Herr Deutsch,
Die Union hat im Regierungsprogramm angekündigt, die Entfernungspauschale ab 1.1.2007 zu begrenzen auf eine Entfernung bis zu 50 km und hierfür 25 Cent pro Kilometer steuerlich abzugsfähig zu machen. Die Pendlerpauschale wird nicht abgeschafft, aber reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger
P.S.: Da es bei Kandidatenwatch vorkommen kann, dass man nicht oder sehr spät über eingegangene Fragen informiert wird, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Rückfragen oder zukünftige Anfragen direkt an mich entweder telefonisch unter 030-227 77255 oder per Email clemens.binninger@bundestag.de stellen würden.