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Frage von Till M. •

Frage an Clemens Binninger von Till M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wolff,

ich bin angehöriger eines Waffentragenden Bereiches der Bundeszollverwaltung.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat nach einem Bericht des "Spiegels" bei Zoll und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Empörung ausgelöst. Das Gericht hatte die Klage eines Zöllners
abgewiesen, der bei der Festnahme eines Verdächtigen verletzt wurde und dies als Dienstunfall anerkennen lassen wollte. Der Beamte war vor knapp zwei Jahren in Halle dienstlich unterwegs (in Uniform), als ihn ein Passant um Hilfe bat, weil eine Frau verprügelt wurde.
Die Oberfinanzdirektion Hamburg wollte die Heilkosten nicht tragen, da der Zollbeamte keine polizeilichen Befugnisse gehabt und als Privatmann gehandelt habe (Az.: 5 A 239/06 MD). GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg nannte das Urteil eine Katastrophe. "Der Bürger muss sich darauf verlassen können, von einem Beamten in Uniform Hilfe zu erhalten."

Ich habe dieses schon vor mehreren Monaten ihrem "Ausschuss-Kollegen" von der FDP-Fraktion bemängelt. Er hat mir damals zugesichert, sich um diese wie er selbst sagte "Gesetzeslücke" zu kümmern. Bisher geschah nichts....

Mittlerweile hat sich auch das Magazin "der SPIEGEL" mit diesem Thema beschäftigt und in seiner aktuellen Ausgabe das Unverständnis dargestellt!!!!!

Leider wird diese Gesetzeslücke vom Bundesministerium der Finanzen (Herrn Steinbrück) voll in Kauf genommen.
Man fragt sich manchmal wirklich, warum wir (Zollbeamten) leider nicht dem BMI unterstehen!!!

Wenn in Baden-Würtemberg so etwas wie oben beschrieben mir persönlich widerfahren würde, müsste ich (aufgrund fehlender Befugnisse und angst vor Kosten die auf mich zukommen) selbst in Uniform weiterlaufen und mich darauf berufen" das ich nicht zuständig bin".
Wie stehen Sie hierzu? Sehen sie sich fähig zu handeln??
Vielen Dank für die Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Merk,

ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auch an mich richtet, auch wenn Sie meinen Kollegen Wolff in der Anrede ansprechen.

Ich halte eine Änderung des von Ihnen beschriebenen Zustands für dringend notwendig. Sie selbst weisen auf eine entsprechende Initiative in Bayern hin. Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, mich vom Polizeisprecher der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, Herrn Thomas Blenke MdL, über geplante Veränderungen informieren zu lassen. Er hat mir mitgeteilt, dass diese Gesetzeslücke bei der derzeit laufenden Novellierung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg geschlossen werden soll. Der von Ihnen angesprochene Vorfall wäre dann als Dienstunfall einzustufen.

Ich unterstütze dieses Vorgehen und gehe davon aus, dass in Zukunft weitere Bundesländer ähnliche Regelungen einführen werden.

Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger