Frage an Clemens Binninger von Frau Z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Clemens Binninger,
wird mit dem Rauchverbot in Gaststätten ab dem 15.2.08 im Saarland auch das Alkoholverbot unter 18 Jahren eingeführt? Stelle diese Frage nun schon wieder, da ich von einem Mitarbeiter einer Handelskette dies so mitgeteilt bekam, er dürfe ab dem 15.2.08 Bier und Wein und sämtliche andere Spirituosen erst an volljährige Kunden verkaufen. Ich bitte sie um eine baldige Anwort.
Mit freundlichen Grüßen,
**** Zimmer
Sehr geehrte Frau Zimmer,
an der aktuell geltenden, bundesweiten Regelung für die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche hat sich nichts geändert. Sie ist für das Saarland genau so gültig wie für alle anderen Länder.
Es gelten die bisherigen Regelungen des Jugendschutzgesetzes (§ 9 JuSchG), wonach an Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt abgegeben bzw. verkauft werden dürfen und das Trinken gestattet werden darf.
Hochprozentige, sog. branntweinhaltige Getränke (wie Alcopops), Branntwein oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger