Frage an Clemens Binninger von Emma S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binniger
Ich habe noch einmal eine Frage zum Thema Alkohol. In meiner Klasse wird zur Zeit immer wieder darüber diskutiert ob ab dem 01.01.2008 der Alkoholkonsum von Bier, Sekt und Wein erst ab dem 18 Lebensjahr erlaubt ist. Die letzte Frage zu diesem Thema ist schon etwas älter. Hat sich seitdem etwas geändert?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, damit ich endlich Bescheid weiß!
Mit freundlichen Grüßen
Emma Sonntag
Sehr geehrte Frau Sonntag,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Alkoholkonsum bei Jugendlichen. In der Tat wird dieses Thema zur Zeit immer wieder von Jugendlichen diskutiert. Allerdings ist die Sachlage unverändert - s. a. meine Antwort an Frau Kurtz vom 30. November 2007, die ich Ihnen gerne noch einmal zur Kenntnis geben möchte.
Ende November 2006 hatten einige europäische Gesundheitsminister eine EU-weite Angleichung des Mindestalters für den Kauf von Alkoholika auf 18 Jahre gefordert. Auch die Europäische Kommission hat über ähnliche Maßnahmen nachgedacht, allerdings auf eine Initiative verzichtet. Ein diesbezügliches Gesetz existiert in Deutschland nicht.
Nach wie vor gelten die bisherigen Regelungen des Jugendschutzgesetzes (§ 9 JuSchG), wonach an Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt abgegeben bzw. verkauft werden dürfen und das Trinken gestattet werden darf.
Hochprozentige, sog. branntweinhaltige Getränke (wie Alcopops), Branntwein oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger