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Frage von Gerd F. •

Frage an Clemens Binninger von Gerd F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Clemens Binninger,

ich beziehe Erwärbunsunfähigkeitsrente und bekomme ergänzend Grundsicherung vom Berliner Sozialamt. Ich erfülle die Kriterien für die SED-Opferrente. Fällt bei Zahlung der SED-Opferente der Betrag der Grundsicherung dann weg? Meine EU-Rente beträgt 602,- Euro, vom Sozialamt erhalte ich 69,- Euro Grundsicherung, ein günstigeres Nahverkehrsticket, sowie eine GEZ-Befreiung.

Gerd Freitag

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Freitag,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass mein Kollege Arnold Vaatz MdB der Ansprechpartner meiner Fraktion zum Thema SED-Opferrente ist. Er ist mit den Details in dieser Sache befasst.

Zu Ihrer Frage: Auf Sozialleistungen (Sozialhilfe, ALG II etc.) wird die SED-Opferpension nicht angerechnet. Ebenso werden Renten und rentenähnliche Bezüge nicht angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB