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Frage von Ulla K. •

Frage an Clemens Binninger von Ulla K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

mit meinen Freunden haben wir in letzter Zeit öfter die Diskussion geführt, ob ab dem 1.1.2008 Alkohol, d.h. auch Bier und Wein, erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Könnten Sie mir bitte sagen, ob dies noch diskutiert wird oder ob es schon im Bundestag beschlossen wurde? Die Meinungen unter uns gehen da auseinander. Dabei habe ich schon von vielen Jugendlichen gehört, dass es einen größeren Reiz hat, Alkohol zu trinken, wenn es eigentlich verboten ist. Deswegen wäre es bestimmt nicht gut, die Altersgrenze höher zu setzen.

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus,
Ulla Kurtz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kurtz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Alkoholabgabe an Jugendliche. Den Verkauf von Alkohol grundsätzlich nur an Erwachsene zuzulassen, wird immer wieder diskutiert. Ende November 2006 hatten einige europäische Gesundheitsminister eine EU-weite Angleichung des Mindestalters für den Kauf von Alkoholika auf 18 Jahre gefordert. Auch die EU-Kommission hat über ähnliche Maßnahmen nachgedacht, allerdings auf eine Initiative verzichtet.

Ein diesbezügliches Gesetz existiert in Deutschland nicht.

Nach wie vor gelten die bisherigen Regelungen des Jugendschutzgesetzes (§ 9 JuSchG), wonach an Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt abgegeben bzw. verkauft werden dürfen und das Trinken gestattet werden darf.

Hochprozentige, sog. branntweinhaltige Getränke (wie Alcopops), Branntwein oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger