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Clemens Binninger
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Frage von Fabian S. •

Frage an Clemens Binninger von Fabian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

Ich möchte auf Ihre Antwort an Herr Meininger vom 21.11.07 eingehen.

Dort sagen Sie: "Hysterie herrscht also nicht auf Seiten derer, die klare rechtsstaatliche Regelungen schaffen. Hysterie kann man allerdings denjenigen vorwerfen, die Horrorszenarien vom gläsernen Bürger entwickeln. Diese Szenarien entsprechen nämlich in keiner Weise der Realität!"

Ich bin viel mehr der Meinung das Politiker, wie u.a. auch Sie, Hysterie in Bezug auf die Bedrohung durch Terror verbreiten, um Gesetzesentwürfe wie die hier diskutierten, durchsetzbar zu machen. Für mich ist offensichtlich das der Staat das Argument "Terror" mißbraucht um den Bürger seiner Rechte zu beschneiden.

Die Gefahr eines Terroranschlages in Deutschland besteht selbstverständlich. Jedoch ist bisher zum Glück kein einziger Mensch in diesem Land durch einen Anschlag zu Schaden gekommen.
Es besteht auch die Gefahr im Straßenverkehr umzukommen, und diese ist x-fach höher als die Gefahr durch einen Anschlag zu Schaden zu kommen. Warum verbieten Sie nicht Zigaretten, oder Alkohol, durch die jährlich tausende Bürger zu Tode kommen?
Sogar die Gefahr durch einen Blitz erschlagen zu werden ist größer als die durch einen Anschlag geschädigt zu werden.
Die Politik wirft doch sonst so gerne mit Zahlen um sich. In diesem Fall scheint es aber seltsamer Weise anders zu sein. Woran das liegt ist für mich und viele andere offensichtlich.
Sie behaupten das Ihre Entscheidung für die Vorratsdatenspeicherung im Sinne der Bürger sei. Das ist so Pauschal einfach nicht wahr. Und selbst wenn dies ein Bürger so äussert, ist dies rein emotional begründet. Diese Emotion hat der Bürger aufgrund der Hysterie die u.a. durch die Politik verbreitet wird.
Doch Sie als Politiker sollten nicht auf emotionaler sonder rationaler Basis entscheiden.
Und rational lässt sich Ihre Entscheidung im Hinblick auf die unzähligen geduldeten Gefahren des Alltags einfach nicht begründen.

MfG

Fabian Sandforth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sandforth,

auf Ihre Anmerkungen zu meiner Antwort an Herrn Meininger gehe ich gerne ein.

Bei dem Terroranschlag in der spanischen Hauptstadt Madrid kamen 191 Menschen ums Leben. Der Anschlag in London forderte 56 Menschenleben. Die vereitelten “Kofferbombenanschläge” und die Festnahmen im Sauerland haben gezeigt, dass solche Anschläge auch in Deutschland drohen. Nach Angaben von BKA-Chef Ziercke hätte das beschlagnahmte Sprengmaterial ausgereicht, um Bomben mit einer höheren Sprengkraft als bei den Anschlägen in Madrid und London zu bauen. Man kann also ganz nüchtern und rational feststellen, dass eine ernstzunehmende Bedrohungslage besteht!

In diesem Zusammenhang sei ein Hinweis erlaubt, der die praktische Bedeutung von neuen Maßnahmen wie Online Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung belegt und auch die politische Diskussion in das richtige Licht rückt. Als vor einigen Jahren über die Wohnraumüberwachung diskutiert wurde, behaupteten Kritiker damals, dies sei der Beginn des Überwachungsstaates und warnten vor angeblicher Hysterie. Seinerzeit wurde fälschlicherweise unterstellt, der Staat wolle in jedes Wohnzimmer schauen, was sich erwiesenermaßen nicht bewahrheitet hat. Nur dank der Wohnraumüberwachung konnten die Anschlagspläne im Sauerland verhindert werden – also genau mit jenem Instrument, welches bei seiner Einführung politisch bekämpft wurde.

Das Täterverhalten hat sich jedoch stark verändert, Telekommunikation und Internet spielen eine immer größere Rolle. Dabei wird nicht nur sehr konspirativ agiert, sondern zunehmend auch verschlüsselt kommuniziert, so dass die Sicherheitsbehörden, kaum noch Ansätze für erfolgreiche Ermittlungen erlangen. Vor diesem Hintergrund auf die Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung zu verzichten und darauf zu vertrauen, mit altbekannten Methoden Erkenntnisse zu erlangen, wäre unverantwortlich.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss natürlich auch für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und das Instrument der Vorratsdatenspeicherung gelten. Aufgrund der klaren rechtsstaatlichen Regelungen sehe ich keine Gefahr, dass in unverhältnismäßigem Ausmaß in die Grundrechte von Bürgern eingegriffen wird. Denn die Polizei darf nur bei begründetem Verdacht und mit Zustimmung eines Richters auf die vorrätig gespeicherten Daten zugreifen.

Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage ( www.clemens-binninger.de). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger