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Frage von Johannes-Georg K. •

Frage an Clemens Binninger von Johannes-Georg K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

Ihre Antwort an Herrn Hering befriedigt mich nicht ganz. Hier meine Fakten und ich bitte Sie um Beurteilung und Stellung zu meinen finanziellen Lebensumständen.

Seit 1997 bin ich pensioniert. Meine Ruhestandsbezüge haben sich seither nicht verändert! Im Gegenteil sie sind durch Kürzung und Anpassung, Nullrunden und ausgesetzte Anpassung um 5,6374 % vermindert worden!

Ich habe keinerlei steuerfreie Pauschale gegenüber dem Finanzamt, ich muß jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung machen um nach genauer Prüfung eine Steuererstattung zu erhalten. Ein imenser Aufwand!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Johannes-Georg Knorr

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Sehr geehrter Herr Knorr,

vielen Dank für Ihre Frage, gerne bin ich bereit, Ihnen zu antworten. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich einer Beurteilung Ihrer persönlichen finanziellen Lebensumstände nicht nachkommen kann. Ich möchte Ihnen aber hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Aspekte der steuerfreien Pauschale für Bundestagsabgeordnete und der Ruhestandsbezüge bei Beamten meine Sicht der Dinge gerne darlegen.

1. Steuerfreie Pauschale
a) Rechtliche Aspekte:
Die Abrechnung von Tagegeldern, Unkostenersatz, Reisekostenersatz und vielen weiteren Einzelnachweisen führte zu einem so großen bürokratischen Aufwand, dass der Deutsche Bundestag 1977 eine einheitliche Pauschale einführte. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis bestätigt. Es ist damit gewährleistet, dass nicht über Abrechnungsformalitäten in die Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats eingegriffen wird.

Bereits in der 11. Wahlperiode hat sich ein Rat unabhängiger Persönlichkeiten für die Beibehaltung der Kostenpauschale ausgesprochen. Dazu heißt es in dem Bericht des Rates: „Eine Abkehr von der Pauschalierung und die Einführung einer Kostenerstattung gegen Einzelnachweis kann … nicht empfohlen werden. Zwar würde das eventuell zu mehr Einzelfallgerechtigkeit führen können und auch die Rechtfertigung der Kostenerstattung gegenüber dem Wähler erleichtern…. Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistet aber die freie Mandatsausübung. Der Einzelnachweis der entstandenen Mandatsaufwendungen birgt die Gefahr in sich, dass von der Kostenpauschale her in die Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats eingegriffen würde“ (Bundestagsdrucksache 11/7398, S. 11).

b) Die Pauschale in der Praxis:
Mit der steuerfreien Pauschale bezahlen Bundestagsabgeordnete zum Beispiel die Kosten für das Wahlkreisbüro, Miete für die notwendige Wohnung in Berlin, Fahrtkosten im Wahlkreis, Bürokosten, Porto und Telefon, Ausgaben für Repräsentation und Einladungen und letztendlich alle Ausgaben, „die auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen zu bestreiten sind“ (Abgeordnetengesetz). Weitere Ausgaben können nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden (z. Bsp. Werbungskosten).

2. Ruhestandsbezüge
Ich stimme Ihnen zu: Die Beamten ganz allgemein, nicht nur die Ruheständler, haben in der Vergangenheit Einschnitte hinnehmen müssen: Erstens ist der Versorgungshöchstsatz und das gesamte Versorgungssystem abgeschmolzen worden um 3,25 Prozentpunkte - das ist ein erheblicher Aderlass. Zweitens: Beamte - Aktive wie Versorgungsempfänger - bezahlen seit Jahren von der linearen Einkommensentwicklung jedes Jahr 0,2 Prozent in die so genannten Versorgungsfonds von Bund, Ländern und Gemeinden. Das bedeutet, dass das Einkommen sukzessive um 0,2 Prozent pro Jahr zurückgeführt wird. Dies hat aber den Vorzug, dass ein wesentlicher Teil der Beamtenversorgung künftig nicht mehr aus den laufenden Einnahmen der Haushalte finanziert werden muss, sondern aus Erträgen des Kapitals. Bei den Beamten auf Bundes- und Landesebene sind seit 1990 über 40 Mrd. Euro eingespart worden: Mit der drastischen Verringerung des Weihnachtgelds sowie dem völligen Wegfall des Urlaubsgeldes gibt es wohl keine Berufsgruppe, die in den letzten Jahren vergleichbare Einschnitte hinnehmen musste.

Diese Einschnitte waren aber dringend notwendig: Durch die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung und die höhere Zahl von Frühpensionierungen steigen die Versorgungslasten des Staates bei den Beamten: Bis 2050 wird die Zahl der Pensionäre bis auf 1,5 Millionen steigen, was den Staat 74,6 Milliarden Euro kosten wird – trotz der o. g. Einsparungen.

Lassen Sie mich abschließend noch auf die beschlossenen Änderungen bei den Ruhestandsbezügen von Bundestagsabgeordneten eingehen. Die jüngst beschlossene Diätenerhöhung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt. Schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 01. Januar 2008 geht mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % (!) einher. Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen,

Clemens Binninger MdB