Frage an Clemens Binninger von michael h. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
sind sie mit der regelung voll einverstanden, da sie mit ja gestimmt haben?
wenn nicht, warum haben sie zugestimmt?
sind sie auch der meinung, wie ein bundesrichter bezahlt zu werden?
wenn ja, wissen sie dass die jetzige bezahlung u versorgung über dem betrag liegt u somit bei ihnen reduziert werden muss?
können sie sich in etwa vorstellen welch einen verheerenden eindruck sie bei 99,99 prozent der bevölkerung(ausser den abgeordneten) hinterlassen?
wie können sie wieder vertrauen in der bevölkerung erlangen?
sind ihnen diese fragen unangenehm?
Sehr geehrter Herr Dr. Hering,
Ihre Fragen sind nicht unangenehm. Im Gegenteil: Es ist wichtig, dass diese Fragen gestellt werden und dass über die Abgeordnetendiäten in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht bezweckt, als es bereits 1975 vorgeschrieben hat, dass die Abgeordneten zwingend selbst über Ihr Einkommen entscheiden müssen.
In der Öffentlichkeit bietet das Thema immer wieder Anlass für Debatten, leider mitunter aber auch für populistische Stimmungsmache. Ich halte die beschlossene Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für angemessen und sage Ihnen auch, warum.
1) Das 1977 beschlossene, heute gültige Diätensystem sieht vor, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an Bundesgerichten und von hauptamtlichen Bürgermeistern bzw. Oberbürgermeistern von größeren Städten zwischen 40.000 und 100.000 Einwohnern orientierten soll. (Zum Vergleich: Im Wahlkreis Böblingen leben über 350.000 Menschen). Einfache Richter an Bundesgerichten haben eine Grundbesoldung von 7064,51 Euro monatlich. Die Grundbesoldung für Bürgermeister und Oberbürgermeister z. B. liegt je nach Bundesland zwischen rund 7.200 und knapp 7.600 Euro monatlich. Die Diät für Bundestagabgeordnete beträgt derzeit 7.009 € monatlich (brutto). Es ist beschlossen worden, sie in zwei Stufen bis 2009 auf 7668 zu erhöhen.
2) Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten seit der Einführung des Diätensystems im Jahre 1977 deutlich gestiegen sind, sind die Diäten nachweislich auch hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben. So sind seit 1977 die Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft um 157% gestiegen, die Abgeordnetenentschädigung hingegen um 83%. Von einer Selbstbedienung, wie immer wieder behauptet, kann keine Rede sein.
3) Bereits bei einer Ihrer früheren Fragen habe ich auch darauf verwiesen, dass der Deutsche Bundestag die Abgeordnetendiäten auch in der jüngsten Vergangenheit mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nur sehr maßvoll erhöht hat und zwar um insgesamt 6,3% über die letzten acht Jahre, was z. B. deutlich unter der Preisentwicklung in diesem Zeitrum liegt.
4) Die Abgeordnetenentschädigung soll zum einen der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans der Bundesrepublik Rechnung tragen und eine *unabhängige Ausübung* des Mandats erlauben, zum anderen soll sie angemessen für seine Tätigkeit sein. Konkret: Ich arbeite 60-65 Stunden pro Woche, vertrete einen der größten Wahlkreise der Bundesrepublik Deutschland, habe keine Nebeneinkünfte und bin als Fachpolitiker meiner Fraktion für so sensible Themen wie Terrorismusbekämpfung zuständig. Im Wahlkreis habe ich bei öffentlichen und nichtöffentlichen Terminen mit unterschiedlichsten Zielgruppen zu tun. Der Arbeitstag endet selten vor 22.00 Uhr. Samstag und Sonntag sind fast immer auch Arbeitstage.
All das tue ich mit großem Engagement und es bereitet mir – auch bei strittigen Themen – viel Freude. Ich glaube, es ist deshalb nur fair und objektiv, wenn dieser Arbeitsalltag in die Beurteilung der Frage miteinbezogen wird, ob meine Diäten zu hoch oder letztendlich doch angemessen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger