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Clemens Binninger
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Frage von Karl M. •

Frage an Clemens Binninger von Karl M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger ,

Sie haben in der Abstimmung vom 9.11. fuer die Generalverdaechtigung der Buerger, fuer deren Ueberwachung und das für Misstrauen des Staates gegenueber seinen Buergern ausgesprochen.

Als Buerger Ihres Wahlkreises, also auch Vertreter meiner Meinung im dt. Bundestag interessiert mich, wie Sie zu Ihrer Willensbildung in dieser Abstimmung gekommen sind.

Haben Sie sich mit Ihren Waehlern vor der Abstimmung auseinandergesetzt und sich über deren Meinung und Ansichten vergewissert, bevor Sie deren Meinung durch Ihre Stimmabgabe vertreten haben?

Haben Sie sich Ihre eigene Meinung zu diesem Themenbereich gebildet und haben Sie dazu alle zur Verfuegung stehende Informationsquellen genutzt oder haben Sie sich dem Fraktionszwang unterworfen?

Gemäß dem GG unseren Landes, sind Sie nur Ihrem Gewissen und den Buergern verpflichtet.

Koennen Sie auch noch in einigen Jahren ruhig schlafen, wenn Sie feststellen werden, daß auch Sie Ihren Teil zum Abbau von Buergerrechten und Freiheiten beigetragen haben, was der Foerderung eines moeglicherweise totalitaerem, zumindest aber restriktiverem Staat dient?

Ich will auch weiterhin in einem freiheitlichen Land leben und sehe meine Rechte und Freiheiten durch Abgeordnete verraten, die aus der Geschichte nichts gelernt haben und meine und unsere Rechte auf die Muellhalde der Geschichte werfen. Um es konkret (also nicht mit Politikermentalitaet) zu sagen: Ich fuehle mich durch Sie verraten, da auch Sie zum Demokratieabbau beitragen und damit gegen das Volk aggieren.

Ein Buerger aus Ihrem Wahlkreis, dessen Stimme Ihnen wohl für immer und ewig verwehrt bleiben wird, da Sie unter Beweis gestellt haben, daß Sie nicht für die Interessen des Volkes taetig sind.

MfG Karl Meininger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meininger,

als Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Fachgebiete Terrorismusbekämpfung und organisierte Kriminalität habe ich mich selbstverständlich (!) eingehend mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschäftigt.

Im Zusammenhang mit der Debatte um Online-Durchsuchungen habe ich mich darüber hinaus auch ausführlich mit dem Thema Datenschutz befasst. Dazu habe ich zahlreichen Gespräche geführt - sowohl mit ausgewiesenen Fachleuten als auch mit Bürgern aus meinem Wahlkreis. Dabei bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass die Menschen in Deutschland nicht vor unseren Behörden Angst haben, sondern vor Terroranschlägen, wie sie in Madrid und London stattgefunden haben.

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es in erster Linie um die Verfolgung von Kriminellen und Terroristen. Hier spielen Mobiltelefone, das Internet und andere Kommunikationsmittel eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Tatvorbereitung. Bei schweren und schwersten Straftaten ermitteln zu können, wer mit wem regelmäßig telefoniert und vielleicht Teil eines Netzwerks ist, halte ich für unverzichtbar.

Ich bin davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung einen Gewinn für die Sicherheit in unserem Land darstellt, aber keine Gefahr für die Freiheit. Denn das Gesetz enthält klare rechtsstaatliche Regelungen: Zum einen werden die Verbindungsdaten nicht bei staatlichen Stellen sondern nur bei den entsprechenden Unternehmen gespeichert. Dort werden die meisten Daten auch heute schon gespeichert, auch für mehrere Monate! Allerdings uneinheitlich was Art und Weise betrifft. Genau dies wird mit dem Gesetz geregelt. Zum anderen darf die Polizei nur mit richterlicher Genehmigung bei begründetem Verdacht auf die Daten zugreifen. Hysterie herrscht also nicht auf Seiten derer, die klare rechtsstaatliche Regelungen schaffen. Hysterie kann man allerdings denjenigen vorwerfen, die Horrorszenarien vom gläsernen Bürger entwickeln. Diese Szenarien entsprechen nämlich in keiner Weise der Realität!

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bin ich – allein – meinem Gewissen verpflichtet! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kennt – anders als Sie vermuten – überhaupt keinen Fraktionszwang und hat dies auch in ihrer Geschäftsordnung festgeschrieben. Politik anhand ständig wechselnder Umfragewerte zu machen ist populistisch und orientierungslos. Mein Abstimmungsverhalten an vermeintlicher Wählergunst anstatt an den vorliegenden Fakten und meinem Gewissen zu orientieren, halte ich für die schlechteste aller Möglichkeiten und kommt daher für mich nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger