Portrait von Clemens Binninger
Clemens Binninger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Clemens Binninger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gert S. •

Frage an Clemens Binninger von Gert S. bezüglich Innere Sicherheit

Was unternehmen Sie, um Art. 10 des GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) zu modernisieren?

Darin ist das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Geheimnis unverletzlich.

Das Internet ist eine technische Errungenschaft, die die Welt revolutionierte.

Der E-Mail Verkehr und Internet-Telefonie, in Deutschland stehende Internet-Server sind jedoch von internationalen Standorten außerhalb Deutschlands angreifbar.

Somit besteht die Gefahr, dass externe Eingriffe in deutsche Fernmeldeverbindungen stattfinden. Der Art. 10 ist dadurch ausgehebelt, ohne dass ein Gesetz das erlauben würde.

Damit hat sich der Art. 10 Abs 2 verselbständigt: Ohne dass wir es erlauben, können Staaten, Unternehmen, Einzelpersonen das garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses beeinträchtigen.

Damit hat der Staat versagt. Es hätten mit Beginn der technischen Revolution des Internet sichere Strukturen aufgebaut werden müssen.

Aus bekannten Gründen war es in der Vergangenheit nicht möglich, das Internet gem. Art. 10 sicher zu machen - zumindest für Deutschland / die EU.

Vor ein paar hundert Jahren wurden Postkutschen von Sicherheitskräften begleitet. Danach entstand das Postbeamtentum aufgrund der hoheitlichen Aufgabe und um das Briefgeheimnis zu wahren.

In die Moderne würde es passen, alles zu unternehmen, um den Einzel-PC, Unternehmens-Server und unser Land im Internet sicherer zu machen.

Die aktuelle Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wäre demnach viel zu kurz gegriffen. Das eigentliche Problem, die Gefährung der inneren Sicherheit durch Angriffe von Außen, wird damit nicht gelöst.

Der Gesetzgeber riskiert seit Jahren fahrlässig Verstöße gegen den Art. 10 (auch weil es bisher technisch nicht möglich war).

Sind das Gedanken, die Sie auch bewegen?

Was können Sie als Abgeordneter unternehmen, um die Voraussetzungen für mehr Sicherheit gegen Angriffe von Außen zu schaffen?

Wird nach dieser Maßgabe bereits geforscht?

Portrait von Clemens Binninger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis, die ich hiermit gerne beantworte. Sie sprechen in der Tat ein wichtiges Problem an, das auch mich seit geraumer Zeit beschäftigt.

Im Oktober diesen Jahres fand unter Schirmherrschaft des Bundesinnenministers im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin ein Symposium über eben dieses Thema statt. Dort sprach ich mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Ministerien und Behörden über “Industriespionage und Know-How-Klau”. In der Diskussion um Strategien und Konzepte zum Informationsschutz der Wirtschaft habe ich angeregt, der Zersplitterung von Sicherheitsmaßnahmen in diesem Bereich entgegenzuwirken und Maßnahmen zukünftig zentral zu bündeln. Ich warne eindringlich davor, Wirtschaftsspionage zu unterschätzen, denn sie bedroht neben Großkonzernen auch mittelständische Unternehmen, insbesondere, wenn sie international agieren.

Der Staat weiß um die Probleme von Unternehmen, sich adäquat vor Wirtschaftsspionage zu schützen. Daher hat beispielsweise das Stuttgarter Innenministerium das “Sicherheitsforum Baden-Württemberg” (www.sicherheitsforum-bw.de) ins Leben gerufen. Es gibt Tipps und Hinweise, mit denen innovative Unternehmen auf die Risiken und Schäden aufmerksam gemacht werden sollen, die ihnen durch Wirtschaftsspionage drohen. Die größte Gefahr für den Datenschutz geht nämlich nicht von staatlichen Behörden, sondern von kriminellen Organisationen aus.

Grundsätzlich bin ich davon überzeigt, dass unsere Gesetze der Lebenswirklichkeit entsprechen müssen! Das bedeutet auch, dass der Gesetzgeber nicht die Augen vor technischen Neuerungen verschließen darf, erst recht nicht, wenn sie von Straftätern genutzt werden. Deswegen setze ich mich dafür ein, moderne rechtsstaatliche Regelungen zu schaffen und Grauzonen zu vermeiden!
Die Polizei braucht zeitgemäße Instrumente bei der Verbrechensbekämpfung. Für den Bereich der Terrorismusbekämpfung zum Beispiel das Instrument der Online-Durchsuchung. Zurzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht über ein Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Durchführung von Online-Durchsuchungen regelt. Ein Urteil wird im Frühjahr 2008 erwartet. In der Urteilsbegründung wird das Bundesverfassungsgericht auf den Artikel 10 GG konkretisierend eingehen. Wenn dieses Urteil vorliegt, wird man über eventuelle Änderungen diskutieren. Um der Entscheidung der Verfassungsrichter nicht vorzugreifen, werden wir diese allerdings abwarten.

Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen,
Clemens Binninger MdB