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Clemens Binninger
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Clemens Binninger von Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

als Mitglied des Innenausschusses habe ich an Sie eine Frage. Es ist ein Gesetz geplant, ab Januar 2008 alle Verbindungsdaten von Mobil- und Festnetztelefonen sowie E-Mail und Internet zu speichern. Es wird damit begründet, um Terroristen und Kriminelle zu verfolgen. Tatsächlich gerät jeder Bürger damit in Generalverdacht. Halten Sie es für ausgeschlossen, dass damit auch Internet- Betrügereien aufgedeckt werden? Halten Sie es für ausgeschlossen, dass Terroristen diese Speicherungen durch andere Informationskanäle umgehen? Halten Sie es für ausgeschlossen, dass diese Daten auch für andere Zwecke verwendet werden? Wer bezahlt die Aufwendungen für diese Vorratsspeicherung? Müssen die Telefonnutzer ihre eigene Überwachung bezahlen?
Ich bedanke mich für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Parth,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung, die ich hiermit gerne beantworte. Wie Sie richtig schreiben, geht es bei der Vorratsdatenspeicherung in erster Linie um die Verfolgung schwerwiegender Verbrechen, wie Kinderpornographie oder Terrorismus. Gerade in diesen beiden Bereichen spielen Mobiltelefone, das Internet und andere Kommunikationsmittel eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Tatvorbereitung. Bei schweren und schwersten Straftaten ermitteln zu können, wer mit wem regelmäßig telefoniert und vielleicht Teil eines Netzwerks ist, halte ich für unverzichtbar.

Wenn es sich bei den von Ihnen angesprochenen "Internet-Betrügereien" nicht um Bagatelldelikte handelt sondern um Wirtschaftsspionage und ähnliches, dann müssen die Behörden meines Erachtens zur Strafverfolgung auf die vorrätig gespeicherten Daten zugreifen dürfen. Alles andere hieße, Strafverfolgungsbehörden künstlich unwissend zu halten, was aber ernsthaft niemand wollen kann. Allerdings muss auch für die Nutzung der vorrätig gespeicherten Daten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf einen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg hinweisen (Az. 4 Gs 442/07), das der ansässigen Staatsanwaltschaft untersagt hat, mittels Provider-Anfrage die Identität eines MP3-Tauschbörsennutzers festzustellen, da es sich im vorliegenden Fall um Bagatellkriminalität gehandelt habe.

Möglicherweise wird es einzelne Straftäter geben, wie Sie vermuten, die über entsprechende Kenntnisse verfügen, um sich der Verfolgung durch die Behörden zu entziehen. Das kann aber ernsthaft kein Argument gegen dieses Instrument der Verbrechensbekämpfung sein. Kriminelle versuchen z.B. zu allen Zeiten am Tatort keine Fingerabdrücke zu hinterlassen, trotzdem sind die Erfolge der Daktyloskopie mehr als beachtlich und niemand würde auf die Idee kommen, auf dieses Instrument zu verzichten.

Die Unternehmen dürfen Verkehrsdaten schon bisher nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes für geschäftliche Zwecke längstens für sechs Monate speichern. In der Praxis bedeutet dies, dass der überwiegende Teil der Daten, die gemäß den neuen Regelungen gespeichert werden müssen, bereits heute von den Betreibern gespeichert werden. Daher rechne ich nicht damit, dass den Unternehmen durch die Verpflichtung zur Speicherung in größerem Umfang zusätzliche Kosten entstehen. Dass die vorrätig gespeicherten Daten von staatlichen Behörden zu anderen Zwecken als der Verfolgung von Straftaten genutzt werden, halte ich für ausgeschlossen. Auch zukünftig sollen diese Daten ausschließlich von den Betreibern, aber nicht von staatlichen Stellen gespeichert werden. Ein Zugriff von Seiten des Staates auf die Daten wird nur bei begründetem Verdacht möglich sein und genauen Bestimmungen unterliegen.

Ich hoffe, dass ich die von Ihnen geäußerten Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung mit den obigen Argumenten ausräumen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne direkt per E-Mail ( clemens.binninger@bundestag.de ) an mich wenden. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger