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Frage von Günter P. •

Frage an Clemens Binninger von Günter P. bezüglich Soziale Sicherung

Betr.: Opferrente

Sehr geehrter Herr Clemens Binninger MdB,
Das Gesetz über die "Opferrente ist verabschiedet. Ich erfülle alle Vorausetzungen.
Wo muss ich meinen Antrag stellen ?

mit freundlichen Grüssen -
G.P.

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Sehr geehrter Herr Plichta,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zuständig für die Gewährung der Leistung sind wahrscheinlich die Landesjustizverwaltungen, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist (Sie müssen also bereits rehabilitiert worden sein und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vorlegen können). Die Landesregierungen können aber auch eine andere Stelle für die Anträge bestimmen, hier gibt es noch keine abschließende Entscheidung.

Mein Kollege Arnold Vaatz MdB - er ist der fachlich zuständige Experte - bietet Ihnen an, dass Sie ihm eine Email mit Ihren Kontaktdaten zukommen lassen. Arnold Vaatz MdB wird Sie dann sofort unterrichten, wenn die Länder entschieden haben wo die Anträge zu stellen sind. Herr Vaatz MdB ist erreichbar unter arnold.vaatz@bundestag.de , Tel.: 030/227-51061, Fax: 030/227-56037.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB

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Sehr geehrter Herr Plichta,

zwischenzeitlich liegt eine Liste mit Hinweisen auf die Behörden vor, bei denen die sog. DDR-Opferrente beantragt werden kann. Diese Liste ist auch auf der Homepage meines Kollegen Arnold Vaatz MdB einsehbar (www.arnold-vaatz-mdb.de). Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, sich direkt mit dem Büro von Herrn Vaatz in Verbindung zu setzen (Tel. 030/227 74824, Fax. 030/227 76582).

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB