Frage an Clemens Binninger von Wolfgang V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Binninger,
immer wieder hört man über Verkäufe oder geplante Verkäufe von Sozialwohnungen und oder Wasserwerken. Z.B. veräußerte die Stadt Dresden vor Jahren tausende Sozialwohnungen um ihre Schulden abzubauen bzw. zu tilgen. Der Verantwortung für die Bürger/innen, die in den Sozialwohnungen leben, hat sich Dresden entzogen.Heute liegt der Schuldenstand dieser Stadt genauso hoch wie vor dem Verkauf. Die Stadt München setzte sich erfolgreich gegen einen Verkauf durch. OB Ude widersetzte sich dem hartnäckigen Werben eines MbB (Herr Merz ?). OB Salomon mußte sich einem Bürgerentscheid beugen. Die Sozialwohnungen der Freiburg durften nicht veräußert werden.
Sehr geehrter Herr Binninger, hier geht es generell um Volksvermögen das nicht verkauft werden kann. Damit dies sichergestellt ist, muß der Gesetzgeber unverzüglich handeln. Denn, was wird aus den Sozialwohnungen und Wasserwerken, die einem Fonds gehören, wenn in den USA oder anderswo die Steuergesetze geändert werden. Der Staat hat eine Verpflichtung gegenüber seinen Bürgern; ganz abgesehen davon, dass sowohl Sozialwohnungen wie Wasserwerke nur mit Steuergeldern finanziert wurden.
Der Zusammenbruch der Sachsen LB und evtl auch der West-LB bereitet mir große Sorgen. Hat hier die BaFin versagt? Sind die Kontrollgremien ( Aufsichtsräte ) ihren Pflichten nicht nachgekommen? In jedem Falle wurde das Bankvermögen sträflich eingesesetzt um undurchsichtige Spekulationen durchzuführen! Deshalb müßte es verboten sein noch Abfindungen u.ä. an ausscheidende Vorstandsmitglieder zu zahlen. Wenn sich ein Mittelständler verspekuliert oder nicht innovativ seinen Betrieb führt, hat er die Last selbst zu tragen; nur so kann es auch bei Vorständen vollzogen werden. Für Mißstände ist der Vorstand voll verantwortlich und zwar mit allen Konsequenzen! Die Mitarbeiter sind in aller Regel die Leidtragenden. Aber diejenigen, die es verursacht haben sollen quasi noch belohnt werden?
Freunde u.ich sind darüber besorgt.
Sehr geehrter Herr Vogt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworte. Beide Themen, die sie angesprochen haben, der Verkauf staatlicher Einrichtungen an Privatinvestoren und die Hypothekenkrise sind recht komplex und sollten, wie ich meine, sehr differenziert betrachtet werden.
Beim kommunalen Wohnungsbau halte ich das Engagement von Privatinvestoren dann für sinnvoll, wenn sie effizienter oder günstiger arbeiten. Dadurch können die laufenden Kosten der Kommunen, beispielsweise für Sozialwohnungen gesenkt werden, was allen Einwohnern zu Gute kommt. Auch bei Städten, die einerseits hoch verschuldet sind, andererseits aber eine große Zahl von Immobilien in ihrem Besitz haben, muss zumindest ein Teilverkauf ernsthaft geprüft werden. Bei der Wasserversorgung sieht die Sache meines Erachtens anders aus. Hier handelt es sich aufgrund von Netzeffekten um Einrichtungen mit Monopolcharakter, die in kommunaler Hand gut aufgehoben sind. Für mich ist die Wasserversorgung ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Grundsätzlich bin ich allerdings der Auffassung , dass die Kommunen selbst - gemäß dem Subsidiaritätsprinzip - über den Verkauf von kommunalen Einrichtungen entscheiden können und auch sollen. Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene lehne ich daher ab!
Nun zur Hypothekenkrise, die auch mich mit Sorge erfüllt. Die europäische Zentralbank hat durch ihre umsichtige Geldpolitik zwar Schlimmeres verhindert, aber dennoch stellt sich mir natürlich auch die Frage, warum nicht schon früher Kontrollmechanismen gegriffen haben. Daher begrüße ich die Ankündigung der Bundesregierung, zu untersuchen, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Nach Abschluss der Untersuchung muss dann über notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenaufsicht diskutiert werden. Auch die Bewertungen der Rating-Agenturen sollten in diesem Zusammenhang kritisch überprüft werden.
Genau wie alle anderen Bürger, sind auch Bankvorstände für ihr Handeln verantwortlich! Zur Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen mehrere ehemalige und amtierende Vorstände der West-LB wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aktiengesetz. Im übrigen überprüft die Staatsanwaltschaft Leipzig gerade Ermittlungen gegen die Sachsen-LB. Ich vertraue hier unseren Behörden und bin mir absolut sicher, dass auch die Vorstandsmitglieder, wenn sich der Anfangsverdacht erhärten sollte, zur Rechenschaft gezogen werden und für ihre Entscheidungen haften.
Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen,
Clemens Binninger MdB