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Clemens Binninger
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Frage von Reinhard M. •

Frage an Clemens Binninger von Reinhard M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger!

Heute hat das Gesetz über die Zahlung einer Ehrenpension, den Bundesrat passiert!
In diesen Zusammenhang ergibt es sich für mich die Fragen :

in wie weit wird das Einkommen meiner Ehefrau auf die Einkommensgrenzen von 1360 Euro angerechnet ?
Außerdem wüsste ich gerne ob es sich dabei um Netto oder Bruttoeinkommen handelt!
Da ich 3 Jahre in politischer Haft war, freut mich diese Anerkennung sehr, auch wenn ich vielleicht nicht davon profitieren kann!

Über eine Antwort Ihrer seits, würde ich mich sehr freuen !

Mit freundlichen Grüssen

Reinhard Matthes

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Matthes,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie bitten, sich in zukünftigen Fragen zur SED-Opferpension an den in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständigen Fachexperten, meinen Kollegen Arnold Vaatz, zu wenden. Herr Vaatz MdB ist erreichbar unter arnold.vaatz@bundestag.de , Tel.:
030/227-51061, Fax: 030/227-56037. Darüber hinaus habe ich Ihre Frage im Rahmen von Abgeordnetenwatch bereits beantwortet:
Auch in Ihrem Falle gilt: es kommt bei der Beantragung der SED-Opferrente nur auf das Einkommen des Antragstellers an.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB