Frage an Clemens Binninger von michael h. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrter herr binninger,
sie können sich sicher noch an ihr versprechen vor der wahl erinnern, die altersversorgung der abgeordneten ethisch vertretbar zu regeln.
ich habe bis jetzt leider nichts gehört was in diese richtung weist.
sie werden um dieses glaubwürdigkeitskriterium nicht herumkommen, die waehler werden sie sicher hauptsaechlich daran messen u ihr wahlverhalten danach ausrichten.
dies ist weniger eine merkantile angelegenheit denn eher im bereich des moralischen einzuordnen.
ich bin gespannt auf die antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Hering,
vielen Dank für Ihre Frage. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage ( www.clemens-binninger.de ), dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten. Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wo und wann ich eine "ethisch vertretbare Neuregelung der Alterseinkünfte" im Wahlkampf "versprochen" haben soll.
Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits hat der Mandatsträger das Recht auf eine angemessene Entschädigung. Seine Entscheidung für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung darf außerdem nicht zu einer Versorgungslücke für ihn und seine Familie führen.
Möglicherweise ist es Ihnen entgangen, dass die Altersbezüge der Bundestagsabgeordneten bereits in der letzten Legislaturperiode neu geregelt und deutlich verringert wurden. Der Bundestag hat am 12. November 2004 eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Unter anderem werden die Altersentschädigung für ehemalige Abgeordnete schrittweise gesenkt, die Hinterbliebenenversorgung strukturell gekürzt und die Anrechnungsbestimmungen verschärft.
Die Abgeordneten erhalten, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, eine Altersentschädigung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Sie erhalten eine öffentlichrechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist.
Voraussetzung für die Gewährung der Altersentschädigung ist, dass die Abgeordneten acht Jahre dem Bundestag angehört haben. Abgeordnete, die weniger als acht Jahre dem Bundestag angehört und damit keinen Anspruch auf eine eigenständige Versorgung erworben haben, erhalten stattdessen eine Versorgungsabfindung oder können die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, werden angerechnet; ebenso private Erwerbseinkünfte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Die Höhe der Altersentschädigung beträgt derzeit für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag drei Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz der Altersversorgung wird nach 23 jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sechsmal in den Bundestag gewählt worden ist. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält 36 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung. Tatsächlich scheiden 20% der Abgeordneten bereits nach der ersten, weitere 20% nach ihrer zweiten Mandatszeit aus dem Bundestag aus.
Ich halte diese Regelung für ethisch und moralisch vertretbar.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB