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Frage von Helmut K. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut K. bezüglich Staat und Verwaltung

Die CDU hat im Wahlkampf das Thema Bürokratieabbau betont. Seitdem habe ich davon allerdings garnichts mehr gehört.

Warum kommt das Thema nicht voran wo es doch so wichtig für die Entwicklung in unserem Land ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knapp,

vielen Dank für Ihre Frage. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de), dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Entgegen Ihrer Wahrnehmung hat die Regierung Merkel einen ganzen Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau beschlossen und umgesetzt: Am 29. Juni 2006 hat der Deutsche Bundestag das 1. Mittelstands-Entlastungs-Gesetz (MEG) verabschiedet. Als Sofortmaßnahme wurden 16 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht. In einem 37 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog zur Entlastung des Mittelstands, der noch in der laufenden Legislaturperiode in größere fachpolitikbezogene Reformvorhaben integriert werden soll, sind weitere Bürokratieabbaumaßnahmen zusammengefasst, die eine spürbare Entlastung für Unternehmen mit sich bringen werden. Einige Beispiele bereits umgesetzter Bürokratieabbaumaßnahmen möchte ich Ihnen nachfolgend geben:

1. Zur Entlastung und besseren Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen ist zum 1. Juli 2006 die Grenze bei der Umsatzbesteuerung (Ist-Besteuerung) von 125.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben worden. Das bedeutet, die Unternehmen müssen bei einem Gesamtumsatz bis zu 250.000 Euro künftig die Umsatzsteuer erst abführen, wenn ihre Kunden die Rechnungen bezahlt haben.

2. Buchführungspflichten wurden eingeschränkt auf Unternehmen mit einer Umsatzhöhe von mindestens 500.000 € (früher 350.000 €).

3. 8.300 Unternehmen wurden von der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung befreit.

4. 12.500 Unternehmen wurden teilweise und 3.300 Unternehmen vollständig von Meldungen zur EU-Handelsstatistik befreit.

5. Von 2007 an werden 20.000 Unternehmen von den monatlichen Meldungen zur Statistik im produzierenden Gewerbe befreit sein.

Mit dem Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“, setzt die Bundesregierung ihre vielfältigen Entbürokratisierungs- und Deregulierungsbemühungen konsequent fort. Der Gesetzentwurf beinhaltet weitere 17 Maßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- sowie Straßenverkehrsrecht entlastet werden. Den Gesetzentwurf können Sie im Internet einsehen: www.cducsu.de/section__1/subsection__1/id__12174/BTAktuell.aspx

Ich finde, das ist eine gute und erfolgreiche vorläufige Bilanz, weitere Maßnahmen werden folgen. Die eingeleiteten Bürokratieabbaumaßnahmen sind zu einem überwiegenden Teil die Umsetzung der Ergebnisse, wie sie die „Arbeitsgruppe Bürokratieabbau“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode erarbeitet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB