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Frage von Barbara U. •

Frage an Clemens Binninger von Barbara U. bezüglich Recht

Ich würde gern wissen, wie die Überwachung m. Trojaner aussehen soll, wenn die Leute arabisch schreiben, die Texte verschlüsseln, ihren Provider in einem der arabischen Staaten haben und ihre Mails aus dem Internetcafe versenden.

Können die Steuergelder nicht sinnvoller eingesetzt werden, z.B. für frühkindliche, integrative Kinderbetreuung und Jugendarbeit?

B. Uduwerella

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Februar 2006, die ich hiermit gerne beantworte. Grundsätzlich begrüße ich, dass Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Computern schaffen will. Das Internet spielt heute nicht nur bei der Terrorabwehr, sondern auch für den Bereich der Kinderpornografie, der rechtsextremen Propaganda, der Wirtschaftskriminalität und des Menschenhandels eine wesentliche Rolle.

Was mich teilweise bei der öffentlichen Diskussion und an der Berichterstattung stört, ist, dass so getan wird, als ob zukünftig jeder PC durchsucht werden soll. Dem ist natürlich nicht so. Die Überwachung von Computern kann aber bei besonders schweren Vergehen den Ermittlern eine große Hilfe bei der Überführung tatverdächtiger Personen sein, so wie bisher schon die Telefonüberwachung. Natürlich darf ein solches Instrument in einem Rechtsstaat nur mit Augenmaß, also beispielsweise nach richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Gleichwohl müssen die bekannten Ermittlungsmethoden generell auch im virtuellen Raum ermöglicht werden!

Zu Ihrer Frage: Natürlich sind Fälle denkbar, in denen dieses Instrument keine oder nur eine geringe Wirkung erzielt, weil natürlich auch Straftäter die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft kennen und dementsprechend agieren. Man muss aber auch bedenken, dass dies sicherlich viele Straftäter aus Unfähigkeit oder Unachtsamkeit eben nicht tun. So konnte beispielsweise das amerikanische Federal Bureau of Investigation (FBI) bereits mit ähnlichen Maßnahmen genug Beweise gegen Kriminelle sammeln, um eine Anklage gegen dieselben zu erheben.

Nach Angaben der Bundesregierung wird zurzeit die technische Machbarkeit der Computer-Überwachung geprüft (siehe dazu auch Bundestags-Drucksache 16/3973). Der Investitionsaufwand beträgt, wenn das Projekt realisiert wird, nach derzeitiger Schätzung 200 000 Euro. Vorausgesetzt, dass die technische Machbarkeit zweifelsfrei feststeht, halte ich die Verwendung von Steuergeldern zur Schaffung dieses Instruments für sinnvoll und sogar für geboten!

Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne auch direkt per E-Mail ( clemens.binninger@bundestag.de ) an mich wenden. Auf meiner Homepage ( http://www.clemens-binninger.de ) finden sie außerdem meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB