Frage an Clemens Binninger von Antje S. bezüglich Recht
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegen die Ausländerkriminalität ergreifen?
Sehr geehrte Frau Schulz,
vielen Dank für Ihre Mail bezüglich der Maßnahmen der Bundesregierung gegen Ausländerkriminalität. Vorab gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de), dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.
Viele Daten in der Kriminalstatistik sind für sich alleine nur bedingt aussagekräftig. Es gibt z. B. Straftaten, die fast ausschließlich von Ausländern begangen werden können. Dazu gehören u.a. Meldevergehen, illegale Grenzüberschreitung, oder Verstöße gegen das Ausländerrecht. Eine objektive Bewertung verlangt also eine differenzierte Betrachtung einzelner Deliktsbereiche.
Das Bundeskriminalamt weist ausdrücklich auf Folgendes hin: „Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben häufiger in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden.“
Nichtsdestotrotz kann natürlich eine höhere Straffälligkeitsquote, insbesondere bei ausländischen Jugendlichen, nicht bestritten werden. Die Bundesregierung sieht daher als wichtigstes Mittel zur Bekämpfung von Ausländerkriminalität eine verstärkte Prävention durch eine optimierte Integration vor. Integration kann in der Überzeugung der Bundesregierung nur durch bessere Chancen im Berufsleben, eine bessere Ausbildung, insbesondere gute Kenntnisse der deutschen Sprache, und eine Intensivierung des interkulturellen und –religiösen Dialogs erreicht werden. Diese Einschätzung teile ich.
Gegenüber ermittelten Straftätern selbst halte ich eine klare und konsequente Linie, sowohl der Polizei, als auch der Justiz, bei der Strafverfolgung für notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger