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Frage von Philipp K. •

Frage an Clemens Binninger von Philipp K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger,

zu Ihrer Stellungnahme zum Thema "Homo-Ehe" möchte ich einige Nachfragen stellen:
1. Sie sehen die Familie als Keimzelle des Staates, eine Vorstellung die bis zu Aristoteles zurückreicht und führen die Entstehung der Familie ausschliesslich auf die Ehe zurück (Ihre Argumentationskette Ehe-Familie-Staat). Hier stellt sich die Frage: Was begreifen Sie als "Familie"? Ist z.B. ein unverheiratetes, heterosexuelles Paar mit oder ohne Kinder noch keine Familie, keine Grundlage für den Staat? Provokant gefragt: Ist die hohe Scheidungsrate eine Bedrohung für den staatlichen Zusammenhalt?
2. Sie vergleichen homosexuelle Paare mit dem Zusammenleben z.B. von Geschwistern oder Schwiegerleuten. Wieso ist nach Ihrer Auffassung dieser Vergleich zu ziehen, obwohl in den von Ihnen genannten Fällen eine Verwandtschaftsbeziehung (Geschwister) oder eine im Umfeld eingegangene Ehe (Schwiegerleute) zugrundeliegt?
3. Sie schreiben: "... unser Recht unterscheidet nicht nach der sexuellen Orientierung der Bürger. Soll dieses Kriterium zur Grundlage der staatlichen Privilegierung gemacht werden?" Worin liegt umgekehrt die Berechtigung, dass nur heterosexuelle Paare in den Genuss dieser Privilegierung kommen? Schliesslich geht es in der Diskussion um die Homo-Ehe genau darum, weshalb das Privileg vom Zusammenleben zweier Personen *unterschiedlichen* Geschlechts abhängt.
4. "Wo keine Lösung durch Vertrag (...) erreicht werden kann, sollte Rechtssicherheit geschaffen werden. Diese Rechtssicherheit wird aber nicht durch das Institut der Ehe erreicht ...". Abgesehen davon, dass durch Ihren Vorschlag der Änderung einzelner Rechtsbereichen eine Vielzahl bürokratisch aufwändiger Gesetze notwendig wäre, wie stehen Sie zur Ausdehnung steuerlicher Privilegien auf eingetragene Lebenspartnerschaften? Immerhin ist der finanzielle Anreiz in vielen Fällen einer der Gründe für heterosexuelle Paare bei der Eheschliessung.

Freundliche Grüsse aus Brüssel,
Philipp Krämer

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Sehr geehrter Herr Krämer

vielen Dank für Ihre Mail. Vorab gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail clemens.binninger@bundestag.de erreichen können; ebenso können Sie mich über meine Homepage (www.clemens-binninger.de) erreichen, dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Nun aber zu Ihren Fragen bezüglich meiner Aussagen zur sog. „Homo-Ehe“:

1. Familie ist in meinem Verständnis mehr, als nur dort wo Kinder sind. Familie zeichnet sich durch die Übernahme von Verantwortung füreinander aus, und ebenso dadurch, dass Kinder in eine verlässliche Gemeinschaft hineingeboren werden.

2. Den Vergleich zwischen homosexuellen Paaren und beispielsweise Geschwistern oder Schwiegerleuten habe ich gezogen, da es sich in allen Fällen um das handelt, was ich in meiner Antwort als „Verantwortungsgemeinschaften“ bezeichnet habe.

3. Die Berechtigung, dass nur heterosexuelle Paare privilegiert werden, liegt einerseits natürlich in Art. 6 des Grundgesetzes, da hier von „Ehe und Familie“ die Rede ist. Die Ehe wird hier als die zentrale Vorrausetzung für Nachwuchs und zur Familiengründung gesehen. Wie oben schon erläutert, sehe ich einen hohen Grad der Stabilität als ein konstituierendes Merkmal für Familien an.

4. Die Einführung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften hat nicht weniger Gesetzesänderungen nach sich gezogen, als es mein Vorschlag zur Änderung einzelner Rechtsbereiche tun würde.

Ich spreche mich nicht gegen eingetragene Lebenspartnerschaften aus, sondern gegen deren steuerliche Privilegierung.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger