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Clemens Binninger
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Frage von Selina T. •

Frage an Clemens Binninger von Selina T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger,

im Rahmen des Gemeinschaftskunde-Unterrichts haben wir uns mit Parteinen beschäftigt und es sind einige Fragen aufgekommen.
Warum ist die CDU gegen die Homoehe? Meiner Meinung nach haben auch Schwule und Lesben ein Recht darauf zu heiraten, wenn sie sich lieben!

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thomanek,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorab gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail ( clemens.binninger@bundestag.de ) erreichen können; ebenso können Sie mich über meine Homepage (www.clemens-binninger.de) erreichen, dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Nun aber zu Ihrer Frage nach der Haltung der Union zur sog. „Homoehe“. Grundsätzlich gilt: Wir haben die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahre 2001/2002 nicht mitgetragen, akzeptieren aber die von Rot-Grün damals getroffene Entscheidung, deshalb wird es unter einer CDU-geführten Bundesregierung hier auch keine Änderungen geben.

Ich lehne dennoch eine komplette Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ab. Unsere Verfassungsväter haben den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz zu Recht begründet: Dieser „besondere Schutz von Ehe /und/ Familie“ bedeutet ein *Privileg*. Damit verbunden sind beispielsweise Steuererleichterungen. Die staatsphilosophische Begründung für dieses Privileg für Ehe und Familie liegt verkürzt gesagt in der Auffassung, dass aus der (heterosexuellen) Verbindung zweier Menschen natürlicherweise die Familie hervorgeht: Die Ehe als Urzelle der Familie, die Familie als Keimzelle des Staates; insofern hat der Staat ein natürliches Interesse an der Privilegierung der Ehe. Dieser Ehebegriff unserer Verfassung ist tief in der europäischen Kultur verwurzelt.

Alle anderen Gemeinschaften von Menschen werden demzufolge lediglich *nicht privilegiert*, natürlich aber akzeptiert. Von der rechtlichen Seite kann von einer „Diskriminierung“ homosexueller Partnerschaften keine Rede sein. Ich warne eindringlich davor, anzunehmen, dass die *Nicht-Privilegierung* bestimmter Gruppen eine *Diskriminierung* sei.

Überlegen Sie sich doch einmal, dass bei einer rechtlichen Gleichsetzung homosexueller Paare mit der Ehe auch alle anderen Verantwortungsgemeinschaften den Anspruch auf staatliche Privilegierung fordern müssten: Geschwister die zusammenleben, Schwiegermutter und Schwiegertochter, Witwer und Sohn – unser Recht unterscheidet eben nicht nach der sexuellen Orientierung der Bürgerinnen und Bürger. Soll dieses Kriterium tatsächlich zur Grundlage der staatlichen Privilegierung gemacht werden?
Niemals zuvor ist auf deutschem Boden ein so hohes Maß an Freiheit, Selbstbestimmung und Pluralismus verwirklicht worden, wie heute! Die fast schon revolutionäre Veränderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Homosexualität ist dafür ein gutes Beispiel. Darauf können wir durchaus stolz sein. Nach Meinung der Union besteht überall dort, wo Anliegen homosexueller Paare problemlos durch vertragliche Gestaltung erfüllbar sind, kein Reformbedarf. Wo keine Lösung durch Vertrag, Testament oder Vollmacht erreicht werden kann, sollte aber Rechtssicherheit geschaffen werden. Diese Rechtssicherheit wird aber nicht durch das Institut der Ehe erreicht, sondern durch Änderungen im Zeugnisverweigerungsrecht, des Mietrechts oder der Flexibilisierung des Auskunfts- und Besuchsrechts bei Ärzten und in Krankenhäusern. In all diesen Bereichen hat die Union konstruktive Veränderungen mitgetragen, die dann aber auch anderen Verantwortungsgemeinschaften zukommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB