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Frage von Karolis S. •

Frage an Clemens Binninger von Karolis S. bezüglich Verkehr

Wird das Rauchen jetzt in Baden Würtemberg verboten??
Bzw. auf 18 Jare heraufgestufft?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stankevicius,

recht herzlichen Dank für Ihre Mail. Vorab gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail ( clemens.binninger@bundestag.de ) erreichen können; ebenso können Sie mich über meine Homepage (www.clemens-binninger.de) erreichen, dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Gerne bin ich bereit, Ihnen meine Einstellung zur Frage eines generellen Rauchverbots in Deutschland zu beantworten, allerdings sollten Sie sich hinsichtlich der Haltung des Landes Baden-Württemberg an den für Sie zuständigen Landtagsabgeordneten Paul Nemeth MdL wenden. In meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter kann ich Ihnen nur die Möglichkeiten, die der Bund hat aber auch meine persönliche Meinung zu dieser Thematik mitteilen.

Vorneweg: Ich unterstütze ein generelles Rauchverbot.
Solange es dafür noch keine parlamentarische Mehrheit gibt, befürworte ich jede sinnvolle Maßnahme, die uns diesem Ziel näher bringt. Dazu gehören:

(a) Rauchverbote: Ich bin ich davon überzeugt, dass Rauchverbote am wirksamsten dort sind, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, in Kindertagesstätten, in Schulen und in Einrichtungen der Jugendarbeit. Ein Gesetzentwurf in Bayern, der dies vorsieht, ist ein Ansatz, der in allen Bundesländern umgesetzt werden sollte. Wenn es uns gelingt, Jugendlichen erst gar keine Gelegenheit zum Tabakkonsum zu geben, wird sich langfristig auch die Raucherquote bei Erwachsenen deutlich rückläufig entwickeln.

(b) Jugendschutz und Tabakwerbeverbot: Die Gesundheitsministerkonferenz setzt sich für eine stringente Kontrolle der verschärften Abgabevorschriften für Zigaretten an Jugendliche einschließlich der ab Januar 2007 geltenden Alterskontrollen an Zigarettenautomaten ein. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf zu prüfen, ob im Interesse des Jugendschutzes z.B. ein generelles Verbot von Zigarettenautomaten möglich sei. Wir haben darüber hinaus in der ersten Sitzungswoche im Oktober das EU-Tabakwerbeverbot umgesetzt. Auch das ist ein für mich wichtiger Schritt.

(c) Selbstverpflichtung: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat im März 2005 mit Bundesgesundheitsministerin Schmidt und der damaligen Drogenbeauftragten Frau Caspers-Merk eine freiwillige Vereinbarung geschlossen mit dem Ziel, den Nichtraucherschutz in Gaststätten zu verbessern. Jetzt muss die Umsetzung dieser Vereinbarung im Blick behalten werden. Übrigens zeigen Studien, dass sich das Rauchverbot nicht negativ auf den Umsatz der betroffenen Gastronomiebetriebe ausgewirkt hat. Gerade Bars, die neben Getränken auch Speisen anbieten, verzeichnen seitdem sogar Umsatzsteigerungen.

(d) Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen: Bundesverbraucherschutzminister Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen angekündigt. Ich unterstütze dieses Vorhaben.

Ich möchte Sie aber auch darüber informieren, dass gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz rechtlich nicht ganz einfach umzusetzen sind: Ein Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, hier insbesondere in Schulen, Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sowie im öffentlichen Nahverkehr, wird aktuell von vielen Seiten gefordert. Für diesen Bereich ist allerdings nicht ausschließlich Bundes- sondern auch Landesrecht einschlägig. Hierzu haben die Gesundheitsminister der Länder im Rahmen ihrer letzten Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland zu verbessern. Die Union wird sich dafür einsetzen, dass hier möglichst einheitliche Regelungen auf Landesebene getroffen werden.Ebenfalls unterschiedliche gesetzliche Regelungen existieren für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, hier insbesondere im Bereich der Gaststätten. Das Gaststättenrecht ist im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden. Dort liegt insbesondere auch die Regelungskompetenz für den öffentlichen Dienst der Länder und deren Einrichtungen. Gleiches gilt für den öffentlichen Nahverkehr. In der bundesweiten Arbeitsstättenverordnung ist bereits ein Nichtraucherschutz verankert, der allerdings nicht für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gilt.

Beim Nichtraucherschutz geht es um Gesundheit, Jugendschutz und die Kosten für unser gemeinsam getragenes Gesundheitswesen. Die Diskussion darüber, wer für die Gesetzgebung zuständig ist, halte ich für Scheingefechte. Selbst wenn wir, wie aktuell, sowohl beim Bund als auch bei den Ländern Gesetzgebungskompetenz haben, hindert das niemanden daran, für seinen Zuständigkeitsbereich ein gesetzliches Rauchverbot zu erlassen. Man muss es nur wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB