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Frage von Gabriele T. •

Frage an Clemens Binninger von Gabriele T. bezüglich Gesundheit

Unsere 18jährige Tochter hat im Sommer gejobbt. War für diese Zeit selbst krankenversichert und ist jetzt wieder als Studentin familienversichert.
Ab dem 02.01.2006 hat sie einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job und wollte eine günstigere Krankenkasse wählen als die bisherige. Nach Auskunft der Krankenkasse ist sie aber 18 Monate an die erste Krankenkasse gebunden. Ist das richtig?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Tattermusch,

vielen Dank für Ihre Email. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse sie richtig informiert hat. Wenn das Bruttoeinkommen Ihrer Tochter als Arbeitnehmerin unter 46.800 Euro liegt, muss sie sich zwangsweise in einer gesetzlichen Kasse versichern. Aber immerhin hat sie die freie Kassenwahl: Sie kann die Mitgliedschaft dann immer zum Ende des übernächsten Monats beenden. Eine Kündigung ist immer nur dann möglich, wenn Sie bei Ihrer derzeitigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert waren. Zur Sicherheit sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden, deren Beratungsangebote und Kontaktmöglichkeiten Sie im Internet ( http://www.vz-bawue.de ) finden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Sie können sich diesbezüglich auch direkt an mich per Email ( clemens.binninger@bundestag.de ) wenden oder über meine Homepage www.clemens-binninger.de Kontakt zu mir aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB