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Clemens Binninger
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Frage von Lasse H. •

Frage an Clemens Binninger von Lasse H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Binninger,

als Mitglied des Innenausschusses dürften Ihnen die erneuten Verschärfungsversuche im Waffenrecht - u.a. initiiert durch die Bremer SPD und die Grünen - bekannt sein.
Diese richten sich unter anderem gegen alle von Voll- auf Halbautomaten umgebauten Waffen (1) und ein Verbot der B7-Halbautomaten (2).

Hierzu äußerte sich unter anderem BKA-Waffenexperte Michael Benstein bereits letztes Jahr im EU-Parlament:

"Auch wenn wir wirklich eine ganze Kategorie verbieten würden, würden wir keine einzige Tat verhindern. B7 Waffen sind ja bereits europaweit registriert und benötigen eine Genehmigung vor Erwerb. Von daher ist es nicht notwendig, diese zu verbieten. Ein Durchschnittsbürger ist daher nicht in der Lage, eine Waffe zu reaktivieren. Wir in Deutschland prüfen neue Waffen darauf, ob man mit einfachen Mitteln diese in Vollautomaten umbauen kann. Verhindern können wir gar nichts, nur die Latte hochlegen."

Mit diesen halbautomatischen Schusswaffen finden Landes-, Europa- und Weltmeisterschaften statt. Diese Schießsportdisziplin ist diejenige mit den höchsten weltweiten Zuwachsraten im Mitgliederbereich. Diesen Menschen möchte man ohne äußere Not (Legalwaffen, insbesondere halbautomatische Sportgewehre, weisen keinerlei Deliktrelevanz auf) ihr Hobby zerstören und sie faktisch enteignen. Dies ist mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unserer Verfassung unvereinbar.

Es drängt sich mir immer häufiger der Eindruck auf, dass die Politik sich von den Bedürfnissen der Bürger vollständig entkoppelt. In Deutschland leben 2.5 Millionen legale Waffenbesitzer und wieder sollen wir eine haltlose, unverhältnismäßige und auf Enteignung abzielende Verschärfung einfach so hinnehmen? Ich hoffe, dass Sie sich vollumfänglich gegen diesen Irrsinn stellen und sich für die Bürger einsetzen und nicht für eine waffenfeindliche Ideologie.

Bitte teilen Sie mir Ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit mit.

Freundliche Grüße aus Düsseldorf.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höxter,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe in den vergangenen Wochen zahlreiche E-Mails von Waffensammlern, Jägern und Sportschützen erhalten, die sich voller Sorge an mich gewandt haben, da sie ungerechtfertigte Überbelastungen und Überregulierungen befürchtet hatten. Das ist ein berechtigtes Anliegen, das ich gut nachvollziehen kann.

Im Grunde sind zwei Vorgänge zu unterscheiden:

1.) Die Novelle zur EU Feuerwaffenrichtlinie.
2.) Die Novelle des Waffengesetzes auf nationaler Ebene. Hier geht es in erster Linie um technische Neuerungen.

Zu 1.: Zwar sind die Verhandlungen, die nunmehr im Rahmen eines Triologs zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament geführt werden, noch nicht endgültig abgeschlossen. Es ist jedoch bereits absehbar, dass der ursprüngliche Entwurf deutlich abgeschwächt werden konnte. Die AG Innen der Unionsfraktion hatte sich bereits im April 2016 auf ein Positionspapier verständigt, in dem sie sich gegen wesentliche Vorschläge der EU-Kommission ausgesprochen hatte, da diese in erster Linie Jäger und Sportschützen belastet hätten. Gemeinsam mit unseren Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern ist es nun gelungen, dass etliche der ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder zumindest wesentlich geändert wurden.

Zum Beispiel: Das Europäische Parlament hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es den Vorschlag der Kommission, Kategorie A auf halbautomatische Waffen und Waffen, die nur wie solche aussehen auszuweiten, entschieden ablehnt, da es einem Verbot für Privatpersonen gleichkommen würde. Das Europäische Parlament hat sich vielmehr für justiziable technische Kriterien eingesetzt sich mit dem Rat und der Europäischen Kommission sich auf folgendes geeinigt:

A6: Künftig sollen automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden verboten werden. Es soll allerdings einen Bestandsschutz geben für Feuerwaffen, die bis heute rechtmäßig erworben wurden und diese sollen auch an Personen mit der gleichen Erlaubnis verkauft werden können.

A7: Kurzwaffen über 20 Schuss und Langwaffen über 10 Schuss sollen verboten werden. Magazine mit einer hohen Schusszahl sollen nur durch Personen mit der entsprechenden Waffenerlaubnis erworben werden können. In Deutschland herrscht bereits jetzt ein Anwendungsverbot für Waffen mit großen Magazinen. Insofern ändert die Richtlinie an der aktuellen Praxis in Deutschland nichts. Zudem erhält in der Richtlinie jeder Mitgliedstaat die Kompetenz, Ausnahmegenehmigungen zuzulassen. Wie Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, hängt von der konkreten Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten ab.

Mit einer Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen. Umso wichtiger war es, die grundlegenden Entscheidungen bereits jetzt in der Richtlinie festzulegen.

Uns ist bewusst, dass die Waffengesetze in Deutschland bereits zu den schärfsten in Europa zählen. Neue Regelungen müssen einen tatsächlichen Mehrwert an Sicherheit bringen. Eine Überregulierung des legalen Waffenbesitzes wird nicht zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen sondern hauptsächlich Jäger, Sammler legaler Waffen und Sportschützen belasten. Daher wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowohl im Rahmen der jetzt anstehenden Gesetzgebung als auch bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie den sich ergebenden Änderungsbedarf so gering wie möglich halten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger