Frage an Clemens Binninger von Roland H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binninger,
In Ihrem Interview vom 09.02.2017 in der Südwest-Presse steht die Zahl von
ungefähr 14.000 Ordnern, die die Ermittlungen gegen die NSU-.Gruppe ergeben haben.
Ist diese mehr als hohe Zahl von 14.000 Ordner Wirklichkeit oder handelt es sich um
einen Druckfehler?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Häußler
Sehr geehrter Herr Häußler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Angabe in meinem Interview mit der Südwestpresse handelt es sich tatsächlich um die Menge von 13.000 - 14.000 Aktenordner, auf die der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages elektronisch zugreifen kann und die zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags dienen.
Viele dieser Akten sind aber nicht Teil des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, das der Generalbundesanwalt gegen Beate Zschäpe und andere führt. Das liegt daran, dass der Untersuchungsauftrag des Bundestagsuntersuchungsausschusses weitreichender ist als das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und u.a. auch Hintergründe intensiver beleuchtet. Unser Aktenbestand setzt sich deshalb nicht nur aus Ermittlungsakten sondern auch aus Akten der Verfassungsschutzbehörden und von Landespolizeibehörden zusammen und wir nützen auch den kompletten Aktenbestand, der bereits vom ersten NSU-Untersuchungsausschuss angefordert worden war.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger