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Clemens Binninger
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Clemens Binninger von Klaus-Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

ist die illegale Einwanderung bzw. der illegale Aufenthalt in Deutschland immer noch eine zu verfolgende Straftat oder wird dieses Delikt aufgrund der offenen Grenzen gar nicht mehr verfolgt?

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage.

Bis Mitte vergangenen Jahres hatte die deutsche Justiz bereits über 670.000 Verfahren wegen unerlaubter Einreise eingeleitet. In vielen Fällen werden die Verfahren jedoch eingestellt, häufig wegen Geringfügigkeit. Flüchtlinge fallen unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention, weshalb ein so hoher Anteil der Verfahren aufgehoben wird. Allein die Tatsache, dass die wenigsten mit einem ordentlichen Visum nach Deutschland kommen, reicht in der Regel nicht für eine Bestrafung aus. Erfahrungsgemäß werden aber keine Verfahren eingestellt, wenn sich der Beschuldigte noch anderer Straftaten schuldig gemacht hat oder mehrfach illegal eingereist ist.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger