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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Binninger!

Grundstückseigentümer sind bekanntlich an Strassen in Wohngebieten ohne Gehwege verpflichtet,an Kreuzungen und Einmündungen ihre Bäume und Sträucher dort so zurückzuschneiden, dass die Sicht der Fahrzeuge dort nicht behindert wird.

Link:
https://www.backnang.de/Baeume_+Straeucher+und+Hecken+duerfen+nicht+in+Gehwege+ragen

Frage: Könnte man diese gesetzliche Pflicht zum Rückschnitt auch auf die Nachbarn von privaten Stellplatzausfahrten ohne Gehweg ausdehnen, um dort beim Ausfahren auch die Sicht auf den Verkehr der Strasse ohne störendes nachbarschaftliches Gebüsch oder Bäume zu gewährleisten?

Mit bestem Dank für Ihre schnelle und fundierte Antwort und freundlichen Grüssen
H. Epple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich bin nicht der Meinung, dass in dieser Sache eine weitergehende gesetzliche Regelung notwendig ist.

Die jeweiligen Straßenbaubehörden sind zuständig für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Sollte Ihnen also an einem konkreten Beispiel aufgefallen sein, dass Gefahr besteht, bleibt es Ihnen unbenommen, die zuständige Straßenbaubehörde (für die Gemeindestraßen sind dies die Gemeinden) darauf aufmerksam zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger