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Frage von Fabian B. •

Frage an Clemens Binninger von Fabian B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Binninger,

danke für Ihre Antwort bezüglich meiner Petitionsanfrage.

Natürlich akzeptiere ich Ihre Entscheidung, nicht auf einer privaten Petitionsplattform teilzunehmen.

Zu Ihrer Aussage:
" Einzig bei Petitionen, die an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet sind, ist die parlamentarische Befassung mit Ihrem Anliegen garantiert."

Mein bisheriger Wissensstand ist folgender:
"openPetitionen und ePetitionen sind beides Petitionssysteme, die eine öffentliche Sammlung von Online-Unterschriften für eine Sammelpetition an den deutschen Bundestag ermöglichen"

Gehe ich dann recht in der Annahme, dass meine Petition eventuell keine Beachtung findet im Petitionsausschuss wenn ich diese nicht über die offizielle Seite des Bundestages mache? Da meine Petition bereits seit 5 Wochen läuft und zum bereits über 11.700 Unterschriften erhalten hat, werde ich sie so weiterführen. Ich ging bisher davon aus, dass die Petition in jedem Fall vom Petitionsausschuss angesehen wird. Wenn die Petition ausgelaufen sein sollte (was am 27.12.16 sein wird) wie muss ich dann weiter verfahren bzw. an wen muss ich diese dann schicken?

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Beck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ihre Annahme, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nur mit Ihrer Petition beschäftigen wird, wenn Sie diese dort einreichen, ist richtig. Auf die Notwendigkeit, die Petition beim Petitionsausschuss einzureichen, weist im übrigen auch die Plattform openPetition ein, wo Sie Ihre Petition gestartet haben: Auf Bundes- und Länderebene sollte die Petition grundsätzlich an den Petitionsausschuss gerichtet werden, da dieser Ihre Petition an das entsprechende Ministerium oder den entsprechenden Fachausschuss weiterleitet. ( https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/faq/faq-fragen-von-petitions-a utoren/ ). Ob das Portal Sie dabei unterstützt, ist für mich nicht ersichtlich - kontaktieren Sie dazu besser die Betreiber von openPetition.

Das Portal openPetition fordert zwar Stellungnahmen der Abgeordneten ein, sobald eine Petition das vom Portal festgelegte Quorum erreicht hat. Kein Abgeordneter ist aber zur Stellungnahme verpflichtet, die vor allem auch nicht die parlamentarische Befassung des Bundestags-Petitionsausschusses mit dem Sachverhalt ersetzt. Es wünschenswert, dass private Plattformbetreiber deutlicher darauf hinweisen. Diesbezüglich möchte ich Sie auch auf einen Leserbrief der Vorsitzenden des Ausschusses, Kersten Steinke, aufmerksam machen: https://epetitionen.bundestag.de/epet/purubrik.$$$.rubrik.LeserBrief.html

Zum weiteren Vorgehen: In jedem Fall können Sie, wie ich Ihnen mitgeteilt hatte, Ihre Petition im Portal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundetages - auch zur Veröffentlichung - einreichen ( https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.nc.html ). Hilfreiche Informationen finden Sie auf den Serviceseiten des Petitionsausschusses ( https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.html ).

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger