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Frage von Viktor P. •

Frage an Clemens Binninger von Viktor P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter!

Sehen Sie momentan Handlungsbedarf bei der Intensivierung der Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland?

http://www.welt.de/politik/deutschland/article115175519/Polizei-verfolgt-rechtsextreme-Gewalt-halbherzig.html

Mit freundlichem Gruß
Viktor Pravkoff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pravkoff,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Gefahr des gewaltbereiten Rechtsextremismus ist unverändert sehr hoch. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass bereits jeder zweite Rechtsextremist dem gewaltbereiten Spektrum zuzuordnen ist. Derzeit richten sich solche rechtsextremistischen Angriffe insbesondere gegen Asylbewerber und Flüchtlinge und deren Unterkünfte. So gab es im Jahr 2015 insgesamt fast 900 Straftaten gegen Asylunterkünfte, wobei davon über 150 Gewalttaten waren Verfassungsschutzbericht 2015, S. 41; https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2015.pdf).

Auch der Schock auf die Verbrechen des sog. „Nationalsozialistischen Untergrunds“, sitzt tief. Ich erlebe daher, dass die Sicherheitsbehörden selbst anstreben, Veränderungen umzusetzen, damit Fehler, wie sie im Zusammenhang mit dem „NSU“ begangen worden sind, künftig vermieden werden können.

Der Deutsche Bundestag hat in der Folge der Erkenntnisse des ersten NSU-Untersuchungsausschusses Gesetze beschlossen, die die Empfehlungen des Ausschusses aufgreifen und wichtiger Teil des Reformprozesses sind. Dies betrifft etwa:
• Die Verfassungsschutzreform, bei der das Parlament im Umgang mit V-Personen Kriterien geschaffen hat, die genau regeln, wer angeworben werden darf und wer nicht.
• Die Einführung einer Rechtsextremismusdatei, in der Polizei und Verfassungsschutzbehörden Informationen zu gewaltbezogenen Rechtsextremisten speichern müssen, damit jede Behörde auf bestimmte Angaben sofort zugreifen kann.
• Des Weiteren wurden für den Polizeibereich Instrumente im Aus- und Fortbildungsbereich etabliert, die die Beamten für politisch motivierte und fremdenfeindliche Tathintergründe sensibilisieren.
• Und in der künftigen Ermittlungsarbeit müssen insbesondere auch rassistische Motive berücksichtigt werden, wenn dies im Hinblick auf die Taten und die Opfer naheliegt.

Meines Erachtens sind wir also gesetzgeberisch gut aufgestellt und haben den Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um adäquat gegen gewaltbereite Rechtsextremisten vorzugehen. Legislative Lücken kann ich nicht erkennen. Es kommt auf konsequente Strafverfolgung an sowie entschlossenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Gleichwohl darf sich das Vorgehen gegen Rechtsextremismus nicht nur auf die Behörden beschränken. Auch die Gesellschaft ist gefragt, sich eindeutig zu positionieren.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger