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Frage von Sabine H. •

Frage an Clemens Binninger von Sabine H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr

mit Erstaunen habe ich den Bericht einest Wahlhelfers gelesen. Er beschreibt die Auszählung wie folgt: Die Urnen werden geöffnet und die Wahlzettel nach Parteien und ungültigen Stimmen gestapelt und ausgezählt. Stimmt die Anzahl der abgegeben Stimmen mit der Wählerliste überein, Erfolge in der Regel keine Nachprüfung. Das Problem dabei, so schreibt er, daß ungewollte Stimmen auf dem Stapel der ungültigen Stimmen landen. Damit würde auch wieder die Gesamtzahl der Wahlzettel mit der Wählerliste übereinstimmen und keine weitere Kontrolle stattfinden. In Anbetracht der vielen kleinen Wahllokale sind das dann vielleicht immer nur wenige Stimmen, im Gesamtergebnis jedoch sehr wohl von Bedeutung. Würden Sie mir bitte folgende Fragen beantworten: Entspricht es wirklich der Realität, daß die Stimmen in der Regel nur einmal ausgezählt werden? Wer kann eigentlich Wahlhelfer sein? Jeder oder gibt es bestimmte Voraussetzungen? Und nun würde mich IHRE PERSÖNLICHE MEINUNG interessieren: wäre es nicht sinnvoll GRUNDSÄTZLICH zweimal und unabhängig von den ersten Wahlhelfern auszählen zu lassen? In Anbetracht der Unregelmäßigkeiten bei der Bremenwahl und Wahlbeteiligungen von 174% habe ich mich mit dem Thema beschäftigt und würde das gerne geklärt wissen. Und noch eine Frage: Mit was rechtfertigt man eigentlich die 5%-Klausel? Im Extremfall wird doch immerhin der Wille von 4,99% der Wähler einfach nicht berücksichtigt.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon heute.
Mit freundlichen Grüßen

Sabine Häffner-Schroeder

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Sehr geehrte Frau Häffner-Schroeder,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Prinzipiell kann jeder Wahlhelfer werden. Dabei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet werden kann. Die Wahlhelfer werden von den einzelnen Städten und Gemeinden berufen. Bei bundesweiten Wahlen werden rund 630.000 Wahlhelfer benötigt. Wenn Sie als Wahlhelferin bei der nächsten Wahl tätig werden wollen, können Sie sich dazu freiwillig bei der Stadtverwaltung München ( http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wahlen-und-Abstimmungen/Wahlhelfer.html ) melden.

Die Auszählung bei Wahlen verläuft im Grunde so, wie Sie es beschrieben haben. Allerdings gilt dabei der Grundsatz der Öffentlichkeit. Hierzu schreibt § 54 der Bundeswahlordnung (BWO) vor, dass bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann zum Wahlraum Zutritt hat. So kann die Öffentlichkeit die Auszählung der Stimmzettel durch die Wahlhelfer kontrollieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Wahlhelfer das Ergebnis nicht unbemerkt manipulieren können. Eine erneute Auszählung derselben Stimmzettel durch andere Wahlhelfer zur noch besseren Kontrolle halte ich deshalb für entbehrlich.

Die sogenannte 5%-Hürde soll verhindern, dass sehr viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind und es dadurch zu einer starken Zersplitterung kommt. Sie soll also stabile Mehrheitsverhältnisse im Parlament sicherstellen. Die 5%-Hürde wurde als Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik eingeführt, in der die Parteienlandschaft sehr zersplittert war, wodurch das Land zeitweise kaum mehr zu regieren war. Auch heute sind stabile Mehrheitsverhältnisse wichtig, deshalb sollten wir die bewährte 5%-Hürde beibehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger