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Clemens Binninger
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Frage von Fabian K. •

Frage an Clemens Binninger von Fabian K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger,

die derzeitige Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung endlich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem Bundesteilhabegesetz zu verbessern. Leider wurden die angekündigten Entwürfe zu diesem - auch laut eigener Aussage der Koalition - größten sozialpolitischen Reformvorhabens seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts immer wieder verschoben. Inzwischen müssen Betroffene (wie ich) hoffen, dass es überhaupt noch in dieser Legislaturperiode zustande kommt. Nicht nur, dass der Referentenentwurf immer weiter verzögert wird, auch die inhaltliche Umsetzung wird immer weiter aufgeweicht. Wir Menschen mit Behinderung fordern mit der Einführung eines Bundesteilhabegesetzes unter anderem:

• Herausnahme der Transferleistungen für Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe mit daraus resultierender kurz- oder zumindest mittelfristig vollständiger Abschaffung der Vermögens- und Einkommensgrenzen für die betroffenen Leistungsempfänger.

• Diese Herausnahme von Transferleistungen aus der Sozialhilfe muss sich dabei unbedingt auch in vollem Umfang auf die Hilfe zur Pflege und andere Dienstleistungen für diejenigen Menschen beziehen, welche persönliche Assistenz - egal in welcher Form und in welchem Umfang - in Anspruch nehmen.

• Ein modernes und zeitgemäßes Teilhabegeld soll die bisherigen Geldleistungen an Menschen mit Behinderung zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ablösen bzw. ergänzen.

Dieses als großes Vorhaben angedachte Gesetzeswerk muss die Lebenssituation der betroffenen Menschen in allen Lebenslagen nachhaltig verbessern im Sinne des bereits angesprochenen Paradigmenwechsels im Sinne der in Deutschland bereits geltenden UN-Behindertenrechtskonvention.

Wie stehen Sie persönlich zu diesem Reformvorhaben und was ist Ihre Meinung zu den von mir angesprochenen Inhalten eines Teilhabegesetzes?

Mit freundl. Grüßen
Fabian Kübler
Weil der Stadt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kübler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Bundesteilhabegesetz, die ich gerne beantworte.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung zu verabschieden. Diese Vereinbarung gilt. Aktuell erarbeitet das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf stimmt es mit den anderen Ministerien ab. Anschließend wird er im Kabinett beschlossen und dann im weiteren Verfahren dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Wir sind also damit noch nicht im Gesetzgebungsverfahren.

Ich unterstütze das Vorhaben, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch ein Bundesteilhabegesetz voranzubringen. Sobald der abgestimmte Gesetzentwurf vorliegt, werden wir uns im parlamentarischen Verfahren eingehend mit den konkreten Regelungen und Details beschäftigen. Dann wird auch über die von Ihnen vorgebrachten Forderungen und deren Finanzierbarkeit zu sprechen sein. Im Rahmen der Gesetzberatungen werden dann auch Sozial- und Behindertenverbände angehört werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger