Frage an Clemens Binninger von Michael K. bezüglich Recht
Guten Tag Hr. Binninger.
Aktuell wird wieder der Einsatz der Bundeswehr im Innern diskutiert.
Die Wahrung der Inneren Sicherheit ist lt. Grundgestz eine Aufgabe der Polizei. Warum wurde in der Vergangenheit dieses Organ so weit geschwächt, dass diese Aufgabe scheinbar nicht mehr erfüllen werden kann und nun die Bundeswehr einspringen soll? Das aktuelle Totschlagargument "Terrorgefahr" ist nicht wirklich nachzuvollziehen. Meinen Sie wirklich Soldaten wären ein Polizeiersatz?
und wenn ich sehe wo sich die Bundeswehr überall eingesetzt wird - hat die Bundeswehr für diese Aufgabe überhaupt Kapazitäten?
Was ist denn der wahre Grund für den Einsatz der Bundeswehr im Innern?
Befürchten Sie etwa, dass das Volk künftig vermehrt gegen die Politik opponiert und auf die Straßen geht? Dann wären in der Tat Soldaten besser geeignet als Polizisten.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
M. Kruschel
Sehr geehrter Herr Kruschel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Das Grundgesetz erlaubt schon heute den Einsatz der Streitkräfte im Inland unter genau definierten Voraussetzungen. In Art. 35 Abs. 2 Grundgesetz heißt es dazu: „Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst der Begriff des besonders schweren Unglücksfalls auch Vorgänge, die den Eintritt einer Katastrophe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen. Dazu gehört auch ein unmittelbar bevorstehender Terroranschlag (vgl. dazu: BVerfG, 1 BvR 357/05 [ http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_1bvr035705.html ]).
Eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundeswehr steht aktuell nicht zur Debatte. Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage haben wir stattdessen im Bundeshaushalt zusätzliche Sach- und Personalmittel für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt bereitgestellt. Außerdem wurde bereits im vergangenen Jahr bei der Bundespolizei eine neue Spezialeinheit geschaffen, um die Reaktions- und Durchhaltefähigkeit im Falle eines terroristischen Anschlags zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger