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Frage von Heike R. •

Frage an Clemens Binninger von Heike R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Binninger,

Frau Merkel hat die EU Abkommen mit der Türkei als ihren Erfolg verkauft.
Aber,Artikel 19 der Grundrechtscharta der EU sagt eindeutig, dass Kollektivausweisungen nicht zulässig sind. Das ist bindendes Recht für alle EU-Staaten! Man kann also eine Bootsladung von Flüchtlingen nicht einfach in die Türkei zurückschicken, auch wenn diese der Rücknahme zugestimmt hat. Wie löst Frau Merkel diesen Widerspruch?

Der EU-Türkei-Deal sieht deshalb vor, nur die Bootsflüchtlinge zurückzuschicken, die entweder keinen Asylantrag stellen oder deren Asylantrag offensichtlich unbegründet ist. Hier fragt man sich, was Frau Merkel sich eigentlich erhofft? Herr Binninger, glauben Sie, dass größere Mengen von Bootsflüchtlingen auf das Stellen eines Asylantrags verzichten werden, damit man sie postwendend in die Türkei zurückschicken kann? Glauben Sie, dass Menschen aus Ländern ohne Krieg oder politische Verfolgung brav ihren Pass vorlegen werden, damit man auf den ersten Blick erkennen kann, dass der Asylantrag unbegründet ist? Glauben Sie, dass niemand die Bootsinsassen instruiert, wie man sich verhalten muss, damit man nicht zurückgeschickt wird?
Stimmt es, dass für die auf den Inseln gestellten Asylanträge, nach den Vereinbarungen des Gipfels, die griechischen Behörden zuständig sein sollen? Ist es zutreffend, dass Griechenland dazu gar nicht in der Lage ist, denn seit 2011 dürfen illegal in die EU eingereiste Flüchtlinge nicht nach Griechenland überstellt werden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil „M.S.S. gegen Belgien und Griechenland“ festgestellt hat, dass Griechenland außerstande ist, ein menschenwürdiges Asylverfahren zu gewährleisten???

Herr Binninger, gilt die Türkei als sicheres Drittland, oder muss befürchtet werden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte es sofort unterbinden, wenn syrische Staatsbürger ohne Gelegenheit eines Asylverfahrens zurück in die Türkei geschoben werden?

Heike Roggall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie richtig darlegen, finden in Griechenland keineswegs Kollektivausweisungen statt. Vielmehr hat jeder Flüchtling die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, der individuell geprüft wird. Fall für Fall wird dann entschieden ob der Flüchtling in die Türkei zurückgebracht werden darf. Für die Abwicklung der Asylverfahren sowie der Durchführung der Rückführungen wird die EU Griechenland finanziell und personell unterstützen. Wer vor Krieg und Verfolgung flüchtet, ist in Griechenland aber sicher, denn alle EU-Mitgliedsstaaten sind sichere Herkunftsstaaten. Das hatte ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 9. März auf dieser Plattform mitgeteilt.

Der Formulierung Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie befürchten, dass nach wie vor täglich Tausende Flüchtlinge per Boot Richtung Griechenland reisen. Ziel des EU-Türkei-Abkommens ist es jedoch, genau das zu verhindern. Damit Schutzsuchende nicht mehr die gefährliche Reise per Boot unternehmen und Schleuser und Schlepper sich an der Not der Menschen eine goldene Nase verdienen, sind nun legale Einreisewege für syrische Flüchtlinge in die EU geschaffen worden. Auch die Nato beteiligt sich mit einer Aufklärungsmission am Kampf gegen die Schlepper. Außerdem unterstützt die EU insbesondere die Türkei aber auch Jordanien und den Libanon mit weiteren Hilfsgeldern, damit für die dort lebenden Flüchtlinge bessere Lebensbedingungen geschaffen werden können.

Es gilt jetzt, genau zu beobachten, wie die Maßnahmen des Abkommens umgesetzt werden und wo gegebenenfalls nachgebessert werden muss. Das werden die nächsten Wochen zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger